Symbolfoto - Polizeiauto bei Drogenkontrolle

Wie sollte ich mich verhalten, wenn es zu einer Drogenkontrolle durch die Polizei kommt?

„Guten Tag – Verkehrskontrolle“ – Diese Worte fürchten Kiffer, doch wir wollen mal konkret schauen, was die Polizei beim Verdacht auf Cannabis überhaupt darf. Leider gibt’s genug Situationen, in denen wird sich rund um Haschisch und Marihuana wegen einem möglichen Drogentest einfach nur verplappert, was aber bei Beachtung der wichtigsten Regeln beim Thema Hanf gegenüber Polizisten eigentlich nicht nötig ist. Klar, cool bleiben und das vielleicht auch noch, wenn Ihr schon einen Joint drin habt und das Gras im Auto versteckt, das sagt sich so leicht und wir wollen ja auch niemanden zum Kiffen im Straßenverkehr animieren. Aber Scheiße passiert und wenn Ihr nicht gerade mit rotglühenden Augen und euphorischen Gesten gegenüber der Polizei mit dem Zaunpfahl in Richtung Cannabis winkt, dann lassen sich viele rechtliche Probleme rund um THC auf der Straße vermeiden.

Drogenkontrolle Cannabis – Verhaltensregeln für Kiffer

Die Psychologie der Polizei beim Thema Drogen ist sehr einfach: Wenn Ihr in eine Kontrolle geratet, dann entweder auf Verdacht oder im Zuge einer allgemeinen Kontrolle, bei der die Polizisten natürlich auch mit Verdacht auf Hanf und andere Vergehen Acht geben. Ihr habt es auf der Straße darüber hinaus auch mit Ordnungshütern zu tun, die arbeiten konkret und direkt gegen Cannabis, aus politischer Weisung etwa, aus persönlichen Gründen und natürlich auch wegen einer Art Polizisten-Codex, der Drogen meistens grundsätzlich ablehnt. Das hat aber auch Vorteile, wie sich, selbstverständlich überzeichnet, im Kifferfilm „Lammbock“ zeigt: Die Polizeischüler kapieren die Welt des Kiffers nicht richtig und auch wenn das nur eine Komödie – in der Realität achten die Beamten bei der Verkehrskontrolle mit Verdacht in Richtung Cannabis vielfach auf die üblichen Klischees. Dazu zählen:

  • Geruch von Haschisch und Marihuana, was bei gutem Gras häufig wirklich nicht leicht zu vermeiden ist – gerade im Sommer.
  • Leicht sichtbare Utensilien wie Papers, Filter, Mix-Dose – selbst Feuerzeuge und Zigaretten erregen Aufmerksamkeit. Der deutsche Polizist bevorzugt saubere Autos, Unordnung erzeugt hier durchaus Interesse.
  • Aspekte der üblichen Hanf-Popkultur wie Hanfblatt auf der Heckscheibe, auf dem Shirt, dem Basecap, wobei hier schon zottelige Haare, Dreadlocks und Co bei besonders hinterwäldlerischen Polizisten die Cannabis Lampe im Kopf einschalten.
  • Bis auf den letzten Sitzplatz gefüllte Autos – am Besten natürlich mit jungen Leuten, die laute Musik im Straßenverkehr hören.

Logisch, das klingt alles ein wenig simpel, aber die tatsächlich allermeisten rechtlichen Probleme bekommen Kiffer, weil sie wegen solcher Banalitäten überhaupt erst in das Visier der Polizei geraten! Wir brauchen das hier nicht alles aufzuzählen, aber im Gegenzug sind die gröbsten Auffälligkeiten eben auch leicht zu vermeiden, gerade wenn tatsächlich Haschisch und Marihuana im Auto sind.

Und immer gilt: Höflich bleiben, den Führerschein vorlegen, entspannt sitzen bleiben. Wir wollen keine Debatte gewinnen und wir hätten auch keine Chance, wenn wirklich Cannabiskonsum vorliegt – daher erstmal locker bleiben und hören, was die Polizei überhaupt will. Es soll ja auch Momente geben, da fragen die Cops nach dem Weg, aber das ist schon sehr selten.

Beleidigungen durch Polizisten: Die Ordnungshüter sind natürlich auch geraten, sich korrekt und anständig zu verhalten. Der erwähnte interne Codex allerdings lässt sich manchen Polizisten aufblasen und es kommt schon mal auch zu Beleidigungen. Ob Ihr dergleichen erfolgreich dann als Straftat nach §185 anzeigen könnt, ist dahingestellt – bekanntlich funktioniert die Gewaltentrennung in Deutschland häufig nur auf dem Papier und Cannabiskonsumenten werden von Richtern und Exekutive gemeinsam abgelehnt. Trotzdem müsst Ihr euch keine Beschimpfungen oder gar Übergriffe ohne Gründe gefallen lassen – deshalb immer ruhig bleiben und höflich, auch wenn es schwerfällt.

Aussage verweigern bei Haschisch und Marihuana?

Der bekannte Satz mit dem Hinweis, dass „Alles was Sie sagen, kann und wird vor Gericht…“ ist nicht nur in amerikanischen Actionfilmen Standard, sondern auch auf deutschen Straßen. Ihr solltet Euch besser an das Sprichwort vom Schweigen als Gold halten – die Situation bei der Verkehrskontrolle ist kniffelig und Ihr könnt Euch und andere im Nu belasten! Das Recht zur Verweigerung der Aussage ist in Deutschland verbrieft – §136 StPO – und die Beamten müssen Euch sogar darauf hinweisen. Geschieht das nicht, dann sind alle Aussagen anfechtbar, was gute Anwälte natürlich wissen – bei allzu viel Geplapper der kiffenden Delinquenten jedoch kaum glaubhaft im Nachhinein nachweisen können. Pflichtangaben sind jedoch:

  • Name und Vorname
  • Geburtstag und Geburtsort
  • Meldeadresse

Der Familienstand ist nur wichtig, wenn Ihr nahestehende Personen dabeihabt – Kinder, Eltern, Partner – dann greift nämlich der § 52 StPO, nach dem es ein Zeugnis-Verweigerungsrecht gegenüber diesen Leuten gibt.

Ein echter Fallstrick ist die Verweigerung der Aussage trotzdem: Diese Recht gilt nur für wirklich Beschuldigte und wenn Ihr euch das herannehmt als Gesetzesgrundlage, dann könnten die Polizisten ein paar Tricks versuchen. Informatorische Gespräche, die üblichen unterschwelligen Drohungen oder Angebote – ohne Rechtsbeistand geht Euch das alles nichts an und Ihr müsst standhaft schweigen. Keinen Smalltalk, keine Kumpeleien, aber auch keine Angst – Deutschland ist noch keine Bananenrepublik!

Drogenkontrolle Cannabis: Und wenn es doch zum Gespräch kommt?

Wir können keinen Kiffer zwingen zum totalen Schweigen und wenn Ihr euch doch unterhaltet, dann achtet bitte vor allem auf verfängliche Fragen und die üblichen suggestiven Techniken der Polizei beim Cannabis. „Stimmen Sie dem zu?“ respektive „Sind Sie damit einverstanden“ oder „So ist es also gewesen?“ – Wer hier nicht aufpasst, der bekommt oft einen Drogentest auf Hanf und Co verpasst, was sonst nicht so einfach ist selbst für die bissigsten Beamten der Anti-Kiffer Spezialeinheiten.

Unterschriften auf jeden Fall vermeiden

Das ist ebenfalls wichtig – genauso wie beim Verweigern der Aussage könnten Schriftstücke später gegen Euch verwendet werden, mit allen Konsequenzen. Die Polizei will sich gerne schnell und deutlich bei Haschisch und Marihuana absichern und eiert deshalb herum, droht ein bisschen und da gibt’s dann auf einmal Hausdurchsuchungen, Drogentests und das Filzen Eurer Autos, ohne dass Ihr das so richtig habt vorhersehen konntet. Auch Dokumente über Sicherstellung und Beschlagnahme solltet Ihr nicht unterzeichnen.

Begründeter Verdacht: Welche Drogentests werden durchgeführt?

Erstmal gar keine: Ihr dürft Euch zu Drogen und Cannabis einfach nicht äußern! Wer zum Beispiel erzählt, er hätte zuletzt vor 10 Jahren am Joint gezogen, der ist verdächtig und hier gibt’s nicht wenige Richter, die stimmen dann einem Bluttest zu. Auch solltet Ihr die Schnelltests nicht erlauben – hier gibt es Drogentest über Schweiß und Urin – der ist nur gewissermaßen ein Sargnagel, den die Polizisten einschlagen möchten, aber das Ganze hat keine rechtliche Bindung, ähnlich wie das Entlanglaufen auf einer Linie oder das Blinzen in die Taschenlampe. Die Cops versuchen auf diese Weise zu ermitteln – verweigert das einfach und schon wird es schwieriger für einen Drogentest.

Die üblichen Schnelltests mit Schweiz, Speichel und Urin haben vor Gericht keinen Bestand, sind also keine gültigen Beweismittel. Das gilt lediglich für den Bluttest, den Ihr im Fall der Fälle nicht verweigern dürft. Aber dazu muss es eben auch erstmal kommen und Ihr solltet die eingangs erwähnten Utensilien sowie auffälliges Verhalten einfach mit maximaler Disziplin vermeiden.

Cut-Off Werte und passiv Kiffen

Wenn Ihr in einer THC-rauchgeschwängerten Party gesessen habt und kräftig einatmet, dann ist das unter Umständen bei den beschriebenen Drogenschnelltests nachweisbar. Als Cut-Off wird hier der Wert bezeichnet, der einen positiven Nachweis erbringt und mittlerweile können Chemie und Technik hier bis in die kleinsten Spannen untersuchen. Absurderweise gelten derzeit für den Straßenverkehr beim Cannabis 1 Nanogramm pro Milliliter als Grenzwert, eine Menge, die quasi schon durch das bloße Vorbeilaufen an einer qualmenden Bong im Körper nachgewiesen werden kann. Die extreme Paranoia der deutschen Behörden gegenüber dem Hanf kann jedoch nicht verhindern, dass die meistens durch die Polizei verwendeten Verfahren erst ab 12 Nanogramm anschlagen. Prinzipiell können Passiv-Kiffer also auch belangt werden und es ist äußerst schwer zu beweisen, dass man nicht inhaliert haben soll – das ist glaubhaft nicht mal Bill Clinton gelungen!

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt diese auch nicht, wenn es zu einem Vergehen kommt. Ebenso wollen wir niemanden dazu ermuntern, unter dem Einfluss von THC ein Kraftfahrzeug zu führen!

 

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