Tabaksteuer rauscharmes Cannabis

In der Schweiz entfällt ab sofort die bis dato erhobene Tabaksteuer auf rauscharmes Cannabis – sinken nun die Preise für die beliebten Heimat Zigaretten? (Bild von Lucia Grzeskiewicz auf Pixabay).

Hanf steht uns heute dank Forschung und Freigabe zunächst in Übersee in verschiedenen Formen zur Verfügung. So gibt es das bekannte THC im Cannabis, das sorgt für das High im Kopf, ist medizinisch wie als Genussmittel beliebt – doch hier ist die Drogenpolitik in vielen Ländern noch sehr zäh und setzt erstmal weiter auf Verbote. Dazu jedoch gibt’s auch in der Schweiz schon länger rauscharmes Gras, das hat einen THC-Grenzwert von maximal 1% und diese Produkte verkaufen sich auch dank der Legalisierung wie warme Semmeln. Hergestellt wird das aus dem klassischen Nutzhanf. CBD-Gras oder besser gesagt Cannabidiol wirkt körperlich und eben nicht im Kopf, was bei den Eidgenossen beispielsweise als Heimat Zigaretten auf dem Markt ist. Nun hat ein Gericht für rauscharmes Cannabis die Tabaksteuer gekippt und klargestellt, dass zwischen dem üblichen Tabak im Glimmstängel und dem beschriebenen Hanf ein großer Unterschied besteht – werden die Produkte nun also billiger?

Hanfblüten sind kein Tabakersatz

Wäre ja auch zu absurd, aber die Drogenpolitik versucht das Verschaukeln wie in Deutschland auch erstmal in der Schweiz und so gab es seit 2017 eine per Merkblatt eingeführte Abgabe von gleich mal 25% auf rauscharmes Cannabis. Die Tabaksteuer auf Hanf draufzuschlagen, das ist schon frech, auf so eine Idee kommt bisher nicht mal die beim Thema Gras noch viel weiter zurückgebliebene Bundesrepublik! Aufmerksame Kläger, Kiffer, Hanfpatienten ließen sich das aber nicht gefallen und gingen vor Gericht. Dort wurde man hellhörig, da in der Schweiz die Gewaltenteilung noch funktioniert und die Justiz den beim Cannabis meistens willkürlichen Behörden hier und da auch mal ihre Grenzen aufzeigen.

Medizinprodukt statt Genussmittel

Das Bundesgericht kassierte die Steuer nun mit sofortiger Wirkung. Es gäbe schlicht keinerlei Grundlage für diese Abgabe, schließlich würde der nicht psychoaktive Hanf keineswegs zum Mischen mit echtem Gras verwendet, sondern in erster Linie als Medizinprodukt. Die nachgewiesene Wirksamkeit zum Beispiel bei chronischen Schmerzen oder bei Schlafstörungen ist der Hauptgrund für die Konsumenten, diese Produkte zu kaufen und die von der Oberzolldirektion vor mehr als zwei Jahren eingeführte Tabakmaut verliert ihre Gültigkeit.

Öl und Blüten: Ob nun als Tee, in den erwähnten Heimatzigaretten oder Speisen und Getränken beigemischt – rauscharmes Cannabis mit einem THC-Gehalt von unter 1%, in Deutschland übrigens nur bis lachhaften 0,2%, dürfte nun preiswerter zu haben sein. Konsumenten und Patienten dürfen sich über die Steuerreform freuen und eine so starke Senkung sehen wir selten, da der Staat bei den Eidgenossen wie überall auf der Welt eher mehr als weniger abkassiert von seinen Bürgern. Mal schauen, wie sich das auf die Preisgestaltung beim Hanf in der Schweiz auswirkt, aber mit Sicherheit wird die große Palette beim Cannabis zwischen Zürich und Bern nun alsbald billiger werden. 

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