Cannabis-Legalisierung THC-Grenzwerte Autofahren

Die Pläne zur Cannabis-Legalisierung in Deutschland betreffen auch Aspekte rund um neue THC-Grenzwerte beim Autofahren (Bild von Hans auf Pixabay).

Bekifft mit dem Auto zu fahren ist grundsätzlich keine Idee, wird aber in Deutschland seit Jahren nicht wissenschaftlich begründbar sanktioniert. Der Entzug vom Führerschein wegen Kiffen am Steuer steht immer mehr unter Kritik, weil die Bestimmungen für berauschende Cannabinoide in Gras und Hasch der heutigen Forschung genauso widersprechen wie die Fake News von mehr kiffenden Jugendlichen nach einer Weed Freigabe. Genau diese Cannabis-Legalisierung steht nun bevor und diskutiert werden neue THC-Grenzwerte beim Autofahren. Wieviel Ganja im Straßenverkehr ist problematisch und was ist eigentlich für Hanfpatienten mit Cannabis auf Rezept am Steuer erlaubt?

THC-Grenzwerte und Promillegrenze im Vergleich

Bei mehr als 0,5 Promille Alkohol werden deutsche Autofahrer sanktioniert und eine solche Menge erreicht der Durchschnitt wohl nach ungefähr einem Bier. Einen Joint bauen und rauchen hingegen wird viel schärfer bestraft in der Straßenverkehrsordnung, die vor der kommenden Cannabis-Legalisierung bekannterweise nur extrem niedrige THC-Grenzwerte von 1,5ng/ml maximal erlaubt. Diese gelten zudem auch noch als analytische Werte in der Beurteilung durch den Gesetzgeber, der selbst bei einer nachweislich nicht vorliegenden Gefährdung des Straßenverkehrs den Führerschein Entzug wegen Kiffen jederzeit anordnen kann.

Mindestens setzt es angeblich vorliegender Cannabis Wirkung 500 Euro Bußgeld, dazu zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot – oft noch gepaart mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung, die Kiffer wie alle anderen Delinquenten als MPU kennen und fürchten lernen!

Solche Strenge bis an den Rand der Willkür wird nur möglich, weil Haschisch und Marihuana aktuell noch im Betäubungsmittelgesetz als verbotene Substanzen stehen. Zum Vergleich mit Alkohol können Richter beispielsweise bei 0,6 Promille im Blut keineswegs sofort schärfste Sanktionen verhängen, während genau solche Maximalstrafen beim Cannabis die Regel sind in der Bundesrepublik Deutschland. Wenn nun jedoch aus dem BtM Weed und andere Hanf Produkte herausfallen und Besitz wie Anbau und Kauf in Cannabis Social Clubs erlaubt sind, braucht es logischerweise auch zum THC am Steuer eine ähnlich realistische Grundlage wie beim Trinken von Alkohol beim Autofahren.

Beeinflusst die Nachweisbarkeit von Cannabis den Straßenverkehr?

Grundsätzlich nicht, das zeigen viele Studien aus modernen Ländern mit einer bereits erfolgten Legalisierung für berauschende Cannabinoide. Es kommt beim Kiffen genauso wie beim Trinken einmal auf die Menge an und wie ein Schluck Bier im Straßenverkehr nicht sofort zu Schlangenlinien führt, sollte das normalerweise auch ein einziger Zug am Joint nicht tun. Ausnahmen bestätigen die Regel und die Verkehrssicherheit steht selbstredend ganz oben bei der Cannabis-Legalisierung, doch die Tücke für Hanf Produkte liegt bei der außerordentlich langen THC Nachweisbarkeit über Blut, Speichel und Urin. Beim Drogentest durch die Polizei spielt es juristisch aktuell keine Rolle, ob ein Verkehrsteilnehmer bekifft ist oder bekifft war!

Anwälte kämpfen, Autofahrer versuchen sich zu wehren und die internationale Forschung winkt in vielen seriösen wie empirischen Studien mit dem Zaunpfahl, doch das hat die deutsche Drogenpolitik während der bleiernen Merkel-Jahre einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Die Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grünen möchte es besser machen und neue THC-Grenzwerte neben der Cannabis-Legalisierung durch Experten prüfen lassen, wie etwa Minister Özdemir auf der Pressekonferenz betonte. Dazu melden sich nun Kenner wie der TÜV und ADAC zu Wort und beurteilen die Frage zum Kiffen beim Auto fahren und der Nachweisbarkeit von Hanf auf ähnlich realistische Weise wie Forscher an Hochschulen.

Experten fordern schon länger höhere THC-Grenzwerte im Straßenverkehr

Erst letztes Jahr sprach sich auf dem Verkehrsgerichtstag der Anwaltverein für eine Art Cannabis Normalisierung beim Autofahren aus. Wie durch die Forschung weltweit bestätigt betonten auch die deutschen Advokaten die fehlende Aussagekraft vom THC-Grenzwert, der allein überhaupt nichts aussagt über eine Fahrtüchtigkeit von Kiffern wie Hanfpatienten. Konsumenten werden praktisch für den Konsum der Hanfpflanze bestraft, obwohl die absurde deutsche Gesetzgebung bis dato ausgerechnet diesen Aspekt gestattet! Faktisch sind nämlich “nur” Besitz, Erwerb und Zucht noch nicht legal, doch im Straßenverkehr straft die Politik sozusagen mit dem Flammenwerfer.

Nur wer berauscht ist, soll auch wirklich sanktioniert werden, so lautet das Urteil der Experten und auch der ADAC verweist heute auf die Notwendigkeit für faire, realistische Grenzwerte beim THC. Es gelte die Sicherheit im Straßenverkehr und das Vermeiden unfairer Strafen miteinander zu vereinbaren und dafür die Erkenntnisse der Wissenschaft herauszunehmen. Beim TÜV sieht man das genauso und möchte keine Unfälle durch “Rauschfahrten” wie etwa bei illegalen Autorennen, so dass sich Verkehrsteilnehmer mit einer Vorliebe für Gras eher freuen dürfen als fürchten – Pläne zu Neuerungen im Verkehrsrecht nach der Cannabis Legalisierung gibt´s bei entsprechenden Meldungen bei uns im Newsticker!

Für Hanfpatienten gilt beim Autofahren eine Ausnahme – Cannabis auf Rezept müssen auch Polizei und Justiz akzeptieren, schließlich sind Hanf Produkte offiziell erlaubte und beim Arzt erhältliche Heilmittel, die am Steuer genauso beurteilt sind wie etwa bestimmte Tabletten gegen starke Schmerzen.

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