THC-Grenzwerte Fahranfänger

(Bild von Andreas Breitling auf Pixabay)

Im Bundesverkehrsministerium des Volker Wissing (FDP) wird derzeit zur dringend gebotenen Anhebung der THC-Grenzwerte beim Autofahren diskutiert und dabei geht es natürlich auch um Fahranfänger. Direkt nach der Führerscheinprüfung gilt für frisch gebackene Erwachsene und das Trinken von Alkohol bekanntlich null Promille und beim Feinjustieren der Cannabis Legalisierung möchte sich die Bundesregierung wohl an bereits bestehenden Vorschriften orientieren. Zwar sind Schnaps und Bier nur bedingt mit Marihuana zu vergleichen, aber laut Bericht könnte es für Anfänger unter 21 Jahren im Straßenverkehr auch ein totales Hanfverbot geben. 

Neubewertung von Cannabis Nachweisbarkeit im Straßenverkehr

Warum es die Ampelkoalition und der gleichfalls bei den Liberalen aktive Justizminister Marco Buschmann nicht gleich zum Start der Hanf Freigabe hinbekommen hat mit den Anpassungen, weiß niemand. Bis zum Abschluss der langwierigen parlamentarischen Verfahren werden weiterhin täglich zahllose Menschen auf der Basis von wenig aussagekräftigen Drogentests schikaniert. Grotesk niedrige THC-Grenzwerte von aktuell 0,5ng/mL führen zum Verlust der Fahrerlaubnis, egal ob jemand gerade die Führerscheinprüfung bestanden hat oder seit Jahrzehnten unfallfrei durch die Gegend fährt.

Dazu kommen Geldbußen im vierstelligen Bereich, der Pflichtbesuch beim Psychiater und wenn es den Behörden beliebt, gerne noch Strafanzeigen, weil nach solcher Logik Cannabinoide im Leib zwangsläufig auch den vorherigen Besitz oder gar Handel bedeuten. Eine Herausforderung selbst in modernen Ländern wie Kanada mit viel Forschung bleibt die kniffelige Nachweisbarkeit von Cannabis und dessen psychoaktivem Inhaltsstoff THC. Wirksam ist diese Substanz schon wenige Stunden nach dem Konsum nicht mehr, lässt sich aber per Drogentest noch wochenlang im Organismus finden.

Genau dieses Unrecht will die Bundesregierung zumindest ein wenig schleifen. Extrem niedrige Grenzwerte führen in unschöner Regelmäßigkeit zu Sanktionen durch bundesdeutsche Richter wie Staatsanwälte und Betroffene haben praktisch keine Chance auf ein faires, wissenschaftlich einwandfreies Verfahren. Mehr Realismus soll her, aber nur für ältere Verkehrsteilnehmer, während Fahranfänger wohl kaum von einer geplanten Anhebung beim THC-Grenzwert auf 3,5 ng/mL profitieren werden. Kiffen wie Trinken soll jungen Menschen am Steuer vollständig verboten sein.

Sind THC-Grenzwerte für Fahranfänger wirklich mit Promille und Alkohol vergleichbar?

In der „Formulierungshilfe“ zu Anpassungen für die Straßenverkehrsordnung wird auf Frischlinge am Steuer direkt eingegangen. Konkret geht es um die Probezeit und Personen zwischen 18 und 21 Jahren. Diese würden bei Cannabis Konsum und Autofahren auch in Zukunft immer ordnungswidrig handeln und gehören streng bestraft, so der Bericht aus dem Verkehrsministerium. Was mit Blick auf die Sicherheit von allen Verkehrsteilnehmern und Jugendschutz zunächst logisch klingt, hat seine Tücken im Detail.

So dürfen junge Volljährige Schnaps und Bier trinken bis der Arzt kommt und am nächsten Tag wieder Autofahren, weil Promille nun mal viel schneller weg sind aus Blut, Schweiß und Urin als THC. Dessen Effekt ist zwar ebenso rasch verflogen, doch Spuren bleiben deutlich länger im System. Diese blanke Nachweisbarkeit könnte auch in Zukunft zu einer Ungleichbehandlung führen – obwohl die Politik explizit den Vergleich mit Alkohol zur Grundlage für Sanktionen bemüht!

Beim Cannabis herrschen praktisch Gutdünken und Rechtsbeugung, Legalisierung hin oder her. Viel besser, fairer, gerechter wären THC-Grenzwerte für Fahranfänger in einem Bereich, der jener langen Nachweisbarkeit ohne pauschale Gängelei Rechnung trägt. Ein wenig Hanf im Organismus sollte erlaubt sein, alles anderer geht praktisch mit einem kompletten Cannabisverbot einher. Warum soll für Hanfkonsum und Alkoholkonsum gleichermaßen null Toleranz am Steuer gelten, doch nur Cannabis auch jenseits vom Autofahren bestraft werden?

Leider investiert die Bundesregierung weder Mühe noch Geld in die moderne Cannabis Forschung und lässt keine akkuraten Drogentests entwickeln, so dass Fahranfänger mit Ungleichbehandlungen rechnen müssen und lediglich auf Klagen vor Gericht hoffen können – ist das der Bundesrepublik im Jahr 2024 und vor allem einer selbsternannten „Fortschrittskoalition“ wirklich würdig?

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