Europäisches Gericht Hanfblatt Marke

Ein europäisches Gericht in Luxemburg hat entschieden, dass ein Hanfblatt nicht als Marke eingetragen werden darf – selbst als CBD Cannabis! (Bild von Gordon Johnson auf Pixabay).

In der Regel ist die vielgepriesene EU wenig bis gar nicht am Wohl ihrer Bürger interessiert. Da werden die Grenzen geöffnet, Strafzinsen für Sparer gefördert von der EZB und mit Ursula von der Leyen haben sie nun auch noch eine Frau an der Spitze, die sich wohl selbst zu ihrem unvermeidlichen Lächeln auf ganzer Linie von teuren Beratern unterweisen lässt. Jenseits dieser Scharade entscheidet Europa aber auch gegen Cannabispatienten, Kiffer und Hanfwirtschaft! Das wurde gerade deutlich durch ein Europäisches Gericht in Luxemburg, das lehnt das Hanfblatt als Marke ab. Grund dafür sind angebliche Gefahren durch Marihuana und wir werfen einen Blick auf diese zweifellos ideologische Entscheidung in der EU.

Was ist eine Unionsmarke in der Europäischen Union?

Unternehmen und wohl auch Privatleute dürfen sogenannte Unionsmarken beim Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) beantragen. Das ist so eine Art Fantasiebrand, den dürfen die Firmen auf die Produkte kleben und sich entsprechend nennen und das gibt’s heute zu den nationalen Marken obendrauf. Wir kennen die EU als Krake, die überall mitmischen muss, damit daraus mit der Zeit Zuständigkeiten entstehen – beim Cannabis tut man freilich nichts, um stumpfsinnig vor sich hier rottenden Regierungen wie in Deutschland mal in den Hintern zu treten, ganz im Gegenteil.

Grundsätzlich werden bei der Schutzbehörde Marken nicht anerkannt und zertifiziert, die

  • gegen die öffentliche Ordnung verstoßen oder
  • gegen die guten Sitten.

Klingt so bisschen nach Wilhelminismus und im Prinzip sind die Gremien der Europäischen bis in die Gerichte hinein moralisch so verkommen, dass sie den Bürgern und Unternehmen in den Mitgliedsstaaten sogar deren Denken vorschreiben wollen. Inwiefern also verstößt das Hanfblatt gegen die öffentliche Ordnung und wieso sind die guten Sitten gefährdet?

Wer will das Hanfblatt überhaupt als Marke eintragen?

Eine italienische Firma. Santa Conte hatte schon vor drei Jahren die Eintragung vom Kiffer Leaf beantragt und zwar als Eigenkreation in Form Hanfblättern, die für das breite Sortiment von Eiscreme bis Schokolade und den Service im Restaurant stehen soll. Das wurde nach maximaler Verzögerung nun abgelehnt mit Verweis auf die öffentliche Ordnung, auf das Wort Cannabis, Store, Amsterdam – in der Summe also Hanf als Droge und das geht gar nicht bei den Justiz-Bürokraten in der EU. Selbstverständlich klagte das Unternehmen aus Italien gegen diese Willkür, doch das EuG lehnte das wie zu erwarten ab.

Amsterdam als Rauschgifthöhle und ein Store als Dealerbude: So sieht man die Welt in den Gerichtszimmern und attackiert gleich mal die Hauptstadt der Niederlande als Hort für Gift und Verwahrlosung! Direkt werden Kiffer und auch Hanfpatienten, die sich im „Store“ gutes Gras kaufen als Verbrecher und Aufrührer gegen die öffentliche Ordnung bezeichnet – die parteiischen Richter der EU ähneln fast schon der Drogenpolitik in China. Obwohl die Italiener nur CBD verkaufen, was legal ist, könnte das Hanfblatt im Logo zu Verwirrung führen! Alles klar? 

Kennt die EU die Unterschiede beim Hanf?

Wahrscheinlich nicht. Nutzhanf nämlich, der dient als Ausgangsstoff für das begehrte CBD. Ein Cannabinoid aus der Pflanze, das nicht berauscht, Millionen Menschen jedoch bestens hilft bei allerlei körperlichen Beschwerden. Der Konsum in Europa legt massiv zu und wahrscheinlich passt das den selbsternannten Sittenhütern in Brüssel, Straßburg und Luxemburg einfach nicht. Weil man jedoch weder empirische Studien gegen Cannabis vorlegen kann noch glaubhafte Experte, wird einfach verboten und gegängelt – wir kennen diese Verfahren sehr gut aus Deutschland unter der verschimmelten Großen Koalition.

Die Logik der Richter geht deshalb so: Wer ein Hanfblatt sieht von einer Firma, die nur CBD verkauft, könnte sich aufmachen nach Amsterdam um dort richtiges Marihuana zu kiffen! Auch hätten die Bürger in Europa keine Ahnung von Cannabis, weder technisch noch wissenschaftlich. Die öffentliche Ordnung wäre gefährdet, weil durch das Leaf als Logo die Leute angestachelt werden könnten zu Terroranschlägen im Zeichen von Marihuana, sozusagen. In den Mitgliedsstaaten führten, das sagen die Richter der EU wirklich, die Regierungen einen edlen Kampf für die Volksgesundheit und Cannabis ist hier ein massiver Störfaktor. Zwar ist es eine Medizin, tausendfach untersucht und für gut befunden, aber weil auch wir als Bürger keine Ahnung haben vom Cannabis, sind solche Einwände bitte und unter Strafandrohung zu unterlassen.

Werden die CBD Italiener Einspruch einlegen?

Hoffentlich. Es ist aber wahrscheinlich, dass der Gerichtshof das gleich verweigert, auch so eine der üblichen Verfahrensweisen, um Hanf als Medizin und Genussmittel zugunsten von Schnaps und Bier zurückzudrehen. Konkret verweigert die EU den Bürgern deren Rechte, zwingt ihnen aber gerne ständig neue Pflichten auf. Deshalb können die Unternehmer aus Italien mit dem fein sortierten Hanf Angebot mit CBD-Öl nur hoffen, schließlich sind die Regeln für eine erneute Zulassung des Falles vor Gericht absurd. Die Kläger müssten begründen, dass Einheit und Kohärenz des Rechts in der Europäischen Union berührt sind durch das Hanfblatt und ihr könnt schon sehen, dass die Justiz auch außerhalb Deutschland weiterhin voll auf der Seite von Ideologen, Bierbrauern und natürlich der Pharmaindustrie steht und nicht bei den Bürgern, egal wie oft das auch behauptet wird in den dazugehörigen Systemmedien. 

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