Cannabis auf Rezept

Der zuständige Bundesausschuss fährt Bürokraten und Pharmalobby in die Parade und verbietet geplante Hürden für Cannabis auf Rezept (Bild von Gioele Fazzeri auf Pixabay).

Seit Monaten schon zirkulierten Meldungen über Vorhaben von Politikern und Krankenkassen, die beliebten Grasblüten für Patienten möglichst kompliziert zu machen bei einer Verschreibung. Dahinter steckte natürlich weder die Sorge um die Gesundheit der Menschen noch um Fortschritt in der Behandlung, sondern wie üblich der Versuch, möglichst viel in das Leben der Bürger hinein zu bestimmen. Widerstand machte sich zum Glück breit und bemerkbar und nun hat der zuständige Bundesausschuss Cannabis auf Rezept unverändert gelassen beziehungsweise die damit zusammenhängenden Vorschriften für behandelnde Ärzte sogar ein wenig vereinfacht.

Alle Mediziner dürfen Hanf Produkte verordnen

In der warmen Amtsstube spielt weder die Gasrechnung noch das Wohl von Patienten eine Rolle und allzu gerne halten sich einige Beamte für den eigentlichen Gesetzgeber beim Thema Haschisch und Marihuana. So versuchte vor allem das hinterlistige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Eigenregie den Bezug von Cannabis auf Rezept maximal zu erschweren und erhoffte sich dadurch den lobenden Zuspruch durch die Pharmaindustrie. Auch Krankenkassen wollten ihre Bilanzen auf Kosten von Hanfpatienten sanieren und man plante neue, praktisch unüberwindbare Hürden für das Gras vom Doktor.

Geplant war es nur noch wenigen Fachärzten zu erlauben, Weed zu verordnen und auch nur, wenn der betreffenden Behandlung völlig unbeteiligte Bürokraten zustimmen. Ein klarer Eingriff in die Behandlungsfreiheit für Mediziner in Deutschland, die ohnehin nicht respektiert wird beim Cannabis als Heilmittel und durch die Pläne noch weiter abgeschliffen werden sollte. Dem hat sich zum Glück für Recht, Gesetz und Gesundheit der zuständige Ausschuss im Bundestag verweigert und deutlich gemacht, dass gewählte Vertreter des Volkes über solche Aspekte entscheiden und kein wichtigtuerisches Institut.

Cannabis als Heilmittel auf Rezept ist in Deutschland sehr beliebt

Völlig zu Recht sollte man sagen, denn Studien, Patienten und Mediziner selbst sind immer öfters überzeugt vom Hanf, der ohnehin seit Urzeiten ein weltweit sehr verbreitetes, wirksames Heilmittel gewesen ist. Die absurden Verbote etwa bei der UN gehen auf Absprachen zurück, die nur den Eliten und ihren sorgfältig konstruierten Feindbildern über alle natürlichen Medizinprodukte dienen sollen und im 21. Jahrhundert wehren sich die Menschen endlich gegen diese Willkür. Offenbar agiert man also im Bundestag auch beim Cannabis nicht immer gegen das Volk und dessen Gesundheit und laut dem Vorsitzenden vom Ausschuss, einem Herrn Josef Hecken, gibt es keinerlei zusätzliche Vorschriften für die Verordnungen von Gras auf Rezept.

Seit dem Jahre 2017 hilft dieses und helfen zum Beispiel auch sehr starke Cannabis Konzentrate vielen Patienten, die entweder keine Lust mehr haben auf die Nebenwirkungen durch die chemische Keule oder schlicht ausprobieren wollen, was laut moderner Forschung häufig sehr gut helfen kann. Bei uns gibt’s die Verschreibung der Cannabinoide vor allem bei Schmerzen, Krebs und Krämpfen, was zwar im internationalen Vergleich immer noch sehr beschränkt sein mag, aber immerhin nicht weiter limitiert wird wie von den erwähnten Bürokraten erhofft.

Zugang zu therapeutischem Marihuana vielleicht sogar einfacher?

So häufig wie möglich und eben nicht so selten wie nötig wird durch die Kasse das Marihuana verweigert und der Bundesausschuss hat wenigstens auf dem Papier für Entlastung gesorgt. Groteskerweise hat Weed in der Bundesrepublik bis auf wenige, für die Hersteller sehr profitable Fertigpräparate keine Zulassung als Arzneimittel. Ärzte müssen checken, ob es jenseits vom Hanf noch andere Therapien gibt für die ganz unterschiedlichen Indikationen von Betroffenen. Außerdem muss ausgerechnet die auf ihre Bilanz bedachte Krankenkasse zustimmen und dort arbeitet man gerne hinter den Kulissen gegen das beliebte Cannabis auf Rezept.

Entschieden hat der Gesetzgeber und nicht der Bürokrat: Ausnahmen von der Genehmigung der Hanf Rezepte sind ab sofort nur bei nachvollziehbarer Begründung erlaubt und die Patienten wie Ärzte brauchen keine Erlaubnis mehr bei Folgebehandlungen mit Grasblüten beantragen. Ein guter Tag also für das Heilmittel Cannabis und darüber freuen sich die seit Monaten heftig insistierenden Fachverbände genauso wie Doktoren und kranke Menschen.

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