Cannabis im StraßenverkehrAlle Damen, die gern mal einen Joint rauchen, sollten jetzt genau lesen, vielleicht bietet sich ja auf kruden, aber immerhin verfügbaren Umwegen die Möglichkeit zum Kiffen auf legaler Basis. So geschehen dieser Tage in Freiburg, vor einiger Zeit die eifrige Polizei einer Autofahrerin den Führerschein entziehen wollte, weil das Drogentestgerät THC und damit Cannabis anzeigte. Das zuständige Gericht hat diesen Beschluss nun kassiert und eine Aufschiebung der Entziehungsverfügung, Amtsdeutsch in Reinkultur, angeordnet. Grund für die richterliche Milde: Die Betroffene haben Cannabis aufgrund ihrer Regelschmerzen konsumiert!

Eine Kifferin reicht Klage ein

Normalerweise versuchen Polizei und Justiz allein schon durch Auftritt und Gebärde jedem Kiffer klar zu machen, dass Cannabis verboten ist und mit Milde niemand zu rechnen braucht. Die Praxis, den Führerschein ohne weitere Prüfung einzuziehen, ist dabei durchaus verbreitet und nur selten wehren sich die Betroffenen und werden dann von den Mühlen der Gerichte langsam zermahlen. In Freiburg aber wehrte sich die erwähnte Dame und verwies auf gelegentlichen Graskonsum während der mitunter unerträglichen Regelschmerzen. (Verwaltungsgericht Freiburg Az.: 5 K 4237/16)

Die täglich mehrfache Einnahme von Cannabis für die Dauer jeweils einer Woche pro Monat zur Bekämpfung starker Schmerzen während der Regelblutung stellt keinen regelmäßigen Cannabiskonsum im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne dar. (VG Freiburg Beschluß Leitsätze)

Eigenen Angaben zufolge hat die Kiffern Marihuana nur an den Tagen ihrer Periode konsumiert, ansonsten aber darauf verzichtet und nach Auffassung des Gerichts ist eine Fahruntauglichkeit während der restlichen Zeit im Monat nicht gegeben. Die Richter meinten, gleichmäßige zeitliche Abstände zwischen dem Konsum von Haschisch sprechen gegen eine regelmäßige Einnahme und das wäre dann verwaltungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Urteilen deutsche Gerichte pro Cannabis?

Wichtig ist darüber hinaus auch noch, dass selbst die Frage nach einer ärztlichen Erlaubnis in Form des üblichen Attests für die Richtiger keine Rolle spielten. Vielmehr wurde darauf hingewiesen, dass legaler wie illegaler Hanfkonsum nicht in Zusammenhang mit der Fahrtüchtigkeit stehen könne, dabei komme es vor allem auf die Regelmäßigkeit an. Dieser Standpunkt ist höchst bemerkenswert, denn einer Legalisierung von Cannabis steht oftmals in den Debatten die Frage entgegen, wie sich der Umgang mit der Droge im Straßenverkehr regeln ließe.

Während die Politik also im Schneckentempo kleine Bonbons verteilt wie die jüngst beschlossene Verschreibungsfähigkeit von Cannabis für Schwerstkranke, schaffen die Gerichte in vielen Fällen durch simple Anordnungen Tatsachen und sogar Referenzfälle. Das Gericht in Freiburg wies deutlich darauf hin, dass es keinerlei öffentliches Interesse gäbe an der Entziehung des Führerschein und vielleicht ist es ja die Judikative, die durch stetes Verweigern und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten dem Kiffer in Deutschland einiges an Freiheit bringen kann.

 

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