BGH CBD Hanfblüten

Beim Bundesgerichtshof gelten für CBD Hanf legal offenbar Gesinnungstests mehr als Fakten und der BGH fordert, Freisprüche erneut zu prüfen (Bild von Craig Clark auf Pixabay).

Natürlich weiß jeder Experte, Laie und Mensch mit Verstand, dass es sich bei dem Hin und Her vor Gericht rund um CBD-Blüten um eine waschechte Justizposse handelt. Cannabidiol ist per se nicht berauschend, wird schließlich aus Nutzhanf gewonnen und auch wenn furchtbare Juristen in Form der Richter und Staatsanwälte theoretisch große Mengen subsummieren, die sich User angeblich reinziehen würden oder könnten – mit der Realität im Land hat das genauso wenig zu tun wie die Verbote beim psychoaktiven Cannabis. Aktuell hat der Bundesgerichtshof Freisprüche im Visier, die betreffen legale CBD Hanfblüten als Geschäftsmodell und ein entsprechendes Verfahren hat der BGH an das Berliner Landesgericht zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.

 „Drogenhandel“ mit nicht berauschendem CBD?

Ja, das gibt es laut Sicht vom BGH in Deutschland und worüber alle aufgeklärten Menschen lachen, bemüht man bei Gericht als Grund für die endlose Ausweitung dieser Posse rund um CBD Produkte. Konkret geht’s um fünf Leute, die wollten Handel treiben mit den beliebten, garantiert nicht psychoaktiven Hanfblüten und wurden dank der Drogenpolitik im Unrechtsstaat BRD dafür selbstverständlich angeklagt als handle es sich bei ihnen um Reichsbürger oder Klima-Terroristen. Zunächst sprach man die Unternehmer auch frei, doch ausgerechnet der Bundesgerichtshof will keine Gerechtigkeit beim CBD Hanf und fordert das zuständige Landgericht in Berlin nun zur erneuten Prüfung vom Verfahren auf.

Vorsatz oder Fahrlässigkeit sollten unbedingt geklärt werden, so der BGH und es geht um die Einfuhr von mehreren Kilo CBD Blüten aus dem europäischen Ausland. Das ist zwar laut der EU-Regeln zum freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen erlaubt, wird aber beim Thema Gras generell willkürlich behandelt durch bundesdeutsche Behörden- Selbst in 2023 lesen wir dann immer noch absurde Thesen über eventuell, vielleicht, möglicherweise berauschende Produkte aus Nutzhanf und offenbar dienen diese Schwindeleien der puren Schikane einer eigentlich so zukunftsträchtigen Cannabis Branche.

Legale Hanf Produkte mit CBD oder als Haschisch und Marihuana bringen in modernen Ländern enorme Umsätze, schaffen hunderttausende Jobs mit Zukunft, bringen Steuern und besseren Jugendschutz – alles Dinge, die sowohl Richtern wie Politikern in der Bundesrepublik völlig egal sind.

CBD Hanf hat keine psychoaktive Wirkung

Das haben betreffende Händler sogar beim Marketing für die Hanfblüten mit Cannabidiol betont und Kunden geraten, die Produkte mit CBD um Räuchern und eben nicht zum Berauschen zu verwenden. Wie bei uns üblich hatte das Landgericht Berlin erstmal von Betäubungsmitteln geredet, obwohl es sich um CBD Hanf handelt, zugleich aber eben keinerlei Hinweise auf einen verbotenen Drogenhandel gefunden. Solcherlei Indiz liegt zum Beispiel vor, wenn der Dealer beim Cannabis kaufen auf dem Schwarzmarkt Haschisch und Marihuana mit THC anbietet, das unumwunden wegen seiner berauschenden Wirkung beliebt ist und erworben wird.

Bei aus Industriehanf gewonnenen Blüten hingegen geht’s den Konsumenten wie Verkäufer überhaupt nicht um psychoaktive Effekte, das ist allgemein bekannt und hinreichend erforscht.

Freilich könnten böse Zungen und Lungen aus dem CBD möglicherweise Kekse backen und Kuchen, der dann unter Umständen berauschend wirken soll. Wie genau wird zwar nicht erklärt, aber beim Hanf wird in der Bundesrepublik bekanntlich auch im Zweifel gegen die Angeklagten entschieden und so ist bei einem körperlich wohltuenden Produkt mit Cannabidiol plötzlich von Rausch, Missbrauch und Drogen die Rede! Framing vor Gericht gibt’s also auch im besten Deutschland aller Zeiten, aber immerhin sprach man die Unternehmer schließlich frei weil sich trotz aller Bemühungen einfach kein glaubhafter Strick drehen ließ.

Statt Fakten soll die Gesinnung und Glaubwürdigkeit der Angeklagten beurteilt werden!

Ein echter Justizskandal beim genaueren Hinsehen, denn obwohl alle Wissenschaft und Logik ein klares Urteil pro CBD Blüten ohne Rausch fällen, sieht man das beim Bundesgerichtshof anders. Der kanzelt das Landgericht Berlin ab und die Freisprüche und will eine neue Prüfung. Freilich nicht der Fakten oder zur Forschungslage über CBD, Cannabinoide und rauscharme Hanf Produkte – sondern zur „Glaubhaftigkeit“ der Angeklagten! Übersetzt heißt das im Prinzip eine peinliche Befragung wie bei der Inquisition bis zum Geständnis, auch wenn Foltern in Deutschland wohl selbst bei Cannabis derzeit nicht erlaubt sein dürfte.

Beim BGH hält man Geschäftsleute, die mit CBD Produkten Geld verdienen, generell für potentielle Lügner, anders lässt sich diese Forderung nach einem Gesinnungstest kaum interpretieren. Man müsse herausfinden, so die perfiden Juristen, wie es eigentlich um die Rauscherfahrungen der fünf Unternehmer bestellt sei um wirklich abschließend zu urteilen! Wie bitte? Was haben die Privatangelegenheiten erwachsener Bürger und Steuerzahler bitte mit deren Geschäftsmodell zu tun?

Die Justizposse zu nicht berauschenden CBD Blüten geht weiter, das gefällt dem System und seinem Apparat verständlicherweise, schließlich leben ganze Abteilungen von Willkür und Verbot für Cannabinoide.

Falls die Leute nämlich selber schon mal gekifft hätten, so der Bundesgerichtshof, dann könnten sie sich auch zum Handeln mit dem CBD Hanf entschlossen haben um anderen das Kiffen zu ermöglichen – auf eine solche verquere, groteske Logik muss man erstmal kommen, aber auf der anderen Seite wird uns in Deutschland auch erzählt der Strom komme aus der Steckdose, so dass Kiffer wie Hanfpatienten und leider auch kreatives Unternehmertum auf die überfällige Cannabis Legalisierung warten müssen bis solches Unrecht aufhört in den Instanzen.

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