Cannabis Schaufenster

Cannabis im Schaufenster – in Übersee ist das längst nicht erlaubt und nun beschweren sich die Betreiber von Hanfläden über diesen Marketingaspekt (Bild von Peter H auf Pixabay).

Auch wenn in Kanada und in den USA die Bürger fairer behandelt werden von der Politik als hier in Deutschland – beim Cannabis legal gilt vielerorts weiterhin die Devise: Was nicht zu sehen ist, das existiert auch nicht! Konkret geht’s um den Hanf im Fachgeschäft, der zwar seit der Freigabe problemlos zu kaufen ist für Erwachsene, doch all die netten Produkten mit THC dürfen von außen nicht zu sehen sein. Cannabis im Schaufenster ist in der Form häufig weiterhin verboten. Die Amis zwingen die Bürger ja auch zum Packpapier um die Bierflasche und ein bisschen Bigotterie ist nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland Bestandteil von öffentlichem Denken, doch nun wehren sich die Hanfläden-Besitzer. Es geht freilich nicht direkt nur um den Nachteil bei der Reklame, sondern um Überfälle, bei denen Einbrecher offenbar von den verhüllten Scheiben angelockt werden.

Verkleidungen werden einfach abgenommen

Und zwar aus Selbstschutz: Kriminelle haben in der kanadischen Provinz Alberta einfach die Verkleidung aufgehebelt, sich ins Geschäft gezwängt und dann bei Licht, doch ungestört von jeder Polizei in Ruhe die Cannabis Dispensaries ausgeräumt! Hier handeln die Betreiber nun, nehmen den Sichtschutz ab, auch wenn das gesetzlich vorgeschrieben ist zum Schutz der Jugend, was ja als Grund für alle erdenklichen Unfreiheiten schon seit der Zeit des alten Sokrates im antiken Athen herhalten muss.

Canadian Cannabis Act: Dieser rechtliche Rahmen verbietet das Zeigen von Cannabis im Schaufenster, auch entsprechende Verpackungen und nachrangige Produkte wie etwa Pfeifen und Vaporizer dürfen nicht zu sehen sein. Allerdings haben schlaue Anwälte hier genauer hingeschaut und festgestellt, dass die vielerorts von Behörden erzwungene komplette Verhüllung der Scheiben nicht festgeschrieben ist und deshalb schützen sich Ladenbesitzer beim Hanf nun erstmal ohne großes Anfragen auf dem Amt vor Einbrechern. 

Spielhallen, Schnapsläden – und nun auch Cannabis?

Solcherlei Gewerbe lockt viele Leute an, zu Recht und es ist jedem selbst überlassen, doch wegen der beschriebenen Behördenangaben sehen auch bei uns viele Straßen aus, als würden dort Krethi und Plethi ein Geschäft betreiben! Jenseits dessen gab es einen Fall in Kanada, da ging der Freund in die Dispensarie, die Freundinnen warteten im Auto – und im Laden fand ein Überfall statt. Die Damen im Fahrzeug bekamen nichts mit dank der dunklen Scheiben und sowohl deren Freund wie auch die Angestellten im Fachgeschäft für Haschisch und Marihuana haben nun erstmal einen dicken Schock zu verdauen. Die Behörden sind nun gefordert, zum einen das Gewerbe zu beschützen und zugleich die angeblich so neugierigen Äuglein von Minderjährigen – wie kann da eine ordentliche Lösung aussehen?

Wie zu erwarten will auf den Ämtern der Provinz Alberta niemand etwas gewusst haben von der Verdunkelungspflicht, die es ja so nicht gebe – vor Monaten echauffierten sich entsandte Mitarbeiter wie die Rohrspatzen über den einen oder anderen nicht komplett geschwärzten Zentimeter Schaufenster! Und in 2020 darf man wohl auch sagen, dass diese ständige Diskriminierung aufhören muss, das Gras gehört schließlich dazu und Cannabis legal wird von Millionen Menschen in Kanada wie selbstverständlich als Genussmittel und Medizin konsumiert. Statt ständig die drei Affen nachzuahmen, sollten Politiker Kinder und Jugendliche besser aufklären und so Prävention erfolgreicher installieren als durch endlose Gängelei. Ganz nebenbei darf das Kind mit den Eltern problemlos einen Schnapsladen betreten und sich all die bunten Fläschchen schon mal ansehen, was die zeitgleiche Diskriminierung von Hanf ad absurdum führt, selbst in Übersee mit der dortigen immer noch viel besseren Drogenpolitik als im nach 15 Jahren Merkel Herrschaft heruntergewirtschafteten Deutschland.

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