CBD-Besitz

Deutschland ist nicht die Schweiz. Diese Erfahrung machen viele Schweizer, die hierzulande mit CBD aufgegriffen werden und sich damit strafbar machen. (Bild von supervennix auf Pixabay)

So nah und doch so entfernt voneinander. Auf Deutschland und die Schweiz trifft das zu. Als Nachbarländer könnten die Unterschiede manchmal nicht größer sein und sie haben teils gravierende Auswirkungen, zumindest für die Schweizer. Denn während es bei den Eidgenossen legal ist, CBD zu besitzen und zu konsumieren, sieht das in Deutschland doch ganz anders aus. Hierzulande fällt sogar CBD unter das Betäubungsmittelgesetz, weil bei CBD-Cannabis immer noch ein minimaler THC-Gehalt von unter einem Prozent vorliegt. Klingt merkwürdig, ist es prinzipiell auch. Denn eine Rauschwirkung kann das CBD-Hanf so natürlich beim Konsumenten nicht erzielen.

Immer mehr Schweizer laufen im Europa Park in die Falle

Für viele Schweizer ist der deutsche Vergnügungspark Europa Park in Baden-Württemberg ein beliebtes Ziel für Urlaube oder aber Tagesausflüge. Schließlich liegt der Vergnügungspark nicht weit von der Schweizer Grenze entfernt und so lohnt es sich sogar, einfach einmal für einen Tag dorthin zu fahren. Allerdings sollten die Schweizer Besucher dabei aufpassen, was sie aus der Schweiz mitnehmen, wenn sie nach Deutschland reisen. Denn gerade mit dem Besitz von CBD gab es in der letzten Zeit gehäuft Fälle und es hagelte Anzeigen. Innerhalb eines Jahres gab es so in der Kriminalitätsstatistik von Rust, der Gemeinde, in dem sich der Europa Park befindet, deutlich mehr Fälle von Kriminalität zu verzeichnen. Die meisten Anzeigen kamen dabei aus dem Europa Park, wobei sehr viele davon auf das Konto von CBD-Besitzes gingen und zumeist Schweizer Bürger angezeigt wurden. Das klingt schon etwas absurd, doch es gibt einen einfachen Grund dafür. In der Schweiz ist CBD legal, in Deutschland nicht. Viele Schweizer wissen das nicht und nehmen auch bei ihrem Deutschlandbesuch ihr CBD mit, womit sie sich automatisch strafbar machen, sobald sie deutschen Boden betreten. Das kann fatal enden.

Im schlimmsten Fall endet es vor einem deutschen Gericht

Allein im letzten Jahr wurden 353 Schweizer im Europa Park mit „Rauschgift“ aufgegriffen. Wie die Polizei allerdings mitteilte, handelte es sich bei dem „Rauschgift“ nicht um harte Drogen, sondern vor allem um CBD. Schweizer sind unter den aufgegriffenen Personen im Europa Park, die „Rauschgift“ dabei hatten, hauptsächlich mit CBD aufgefallen. Da dieser Wirkstoff bis heute in Deutschland verboten ist, hat das teilweise auch richtige Konsequenzen für die betroffenen Schweizer. Denn eine Anzeige gibt es auf jeden Fall. Zwar haben die meisten Schweizer nur kleine Mengen an CBD dabei, doch das reicht schon aus, um in die Fänge der deutschen Justiz zu geraten. Je nachdem, wie hart der bearbeitende Staatsanwalt dann ist oder wie große die Menge war, de der Betroffene bei sich hatte, können die Konsequenzen dann auch sehr unterschiedlich ausfallen. Sicher werden die Verfahren oftmals gegen eine Geldbuße eingestellt. Doch es kann auch passieren, dass sich die angezeigten Schweizer vor einem deutschen Gericht wieder finden und sich für den in Deutschland illegalen Besitz von CBD verantworten müssen. Zwar wird es auch bei Prozessen meist am Ende nur eine Geldbuße geben, aber härtere Strafen sind prinzipiell auch möglich. Für die Schweizer sollte es daher heißen, kein CBD bei sich zu tragen, wenn es über die Grenze nach Deutschland geht. Nur so können sich die Eidgenossen viel Ärger ersparen, vor allem, wenn der Trip in den Europa Park gehen soll, wo nun einmal penibel kontrolliert wird.

 

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