Kiffen am Arbeitsplatz

In Luxemburg ist Cannabis bald legal für alle Erwachsenen und gerade diskutiert man die Frage, wie es eigentlich beim Kiffen am Arbeitsplatz aussieht. (Bild von mohamed Hassan auf Pixabay)

Das kleine feine Herzogtum namens Luxemburg macht den ersten Schritt in der vertrottelten EU und legalisiert in nächster Zeit Cannabis für Erwachsene. Sowohl als Genussmittel wie auch als Medizin werden hochwertige Hanfprodukte zur Verfügung stehen und im Vorfeld der Freigabe gibt’s eine ganze Reihe von Fragen zu klären. So kam gerade eine News rein, nach der es in Luxemburg offenbar dem Arbeitgeber wird überlassen bleiben, ob die Angestellten im Büro oder im Lager kiffen! Was für eine fortschrittliche Debatte im Vergleich zum Nachbarn Deutschland, wo wir uns immer noch die ganz alten Anti-Hanf Kalauer tagtäglich vorgekaut werden. Was also kann die Bundesrepublik von Luxemburg lernen, wenn es um Fairness und umsichtige Planung in der Drogenpolitik geht?

Arbeitsministerium mit Stellungnahme zum Cannabis

Die höchstselbst verantwortlichen Politiker für Arbeit in Luxemburg haben gerade eben sich zum Hanf geäußert und das zeigt, wie ernst man vor Ort die Legalisierung in all ihren Facetten für freie Bürger nimmt. Pierre Hobscheit als im Ministerium verantwortlicher Berater der Regierung, verwies auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz als wichtigste Komponenten – daran müsse sich auch der künftig legale Hanfkonsum konzentrieren. Bekanntlich gibt das Herzogtum Haschisch und Marihuana nicht nur zum Besitz und Konsum frei, sondern es wird auch Handel und damit den öffentlichen Verkauf geben wie jetzt schon bei Alkohol und Tabak.

Cannabis in der Öffentlichkeit wird in Luxemburg alsbald dazugehören und anstatt ellenlanger Verbote macht sich das Land vielmehr Gedanken, wie diese kulturell zweifellos bedeutsame Veränderung nach allen Seiten hin fair und sicher zu gestalten ist.

Ist Cannabis mit Alkohol auf der Arbeit vergleichbar?

An dieser Stelle schon: Während es beim Autofahren längst noch keine abschließende Klärung gibt und all die angeblich fahruntüchtigen Kiffer lange Jahre bestraft werden ohne wirklich aussagekräftige Tests, ist der Joint im Büro schon so ähnlich zu werten wie die Flasche Korn in der obersten Schublade des Schreibtischs. Nun hat das Luxemburger Arbeitsgesetzbuch aber auch keinen expliziten Fall und Artikel, nach dem das Trinken verboten ist bei der Arbeit – die bereits erwähnte Sicherheit und Gesundheit der Leute im Unternehmen ist aber unbedingt zu gewährleisten. Beim Cannabiskonsum sind wir da schon wieder nah dran am Passivrauchen und es ist eher unwahrscheinlich, dass sich die Firmen auf extra Konsumräume ausgerechnet für Kiffer einigen.

Die Debatte zeigt jedoch das hohe Maß an Freiheit in Luxemburg und den Respekt der Politik gegenüber Bürgern und Wirtschaft. Es entscheidet eben der Firmenboss, wie Hanf in den Betriebsablauf integriert werden darf – oder eben nicht! Solches wäre in Deutschland undenkbar, wo der Staat in Form von Politik und Verwaltung am liebsten alles regelt, um dann bei Bedarf auch entsprechend gängeln zu können. Bei unseren Nachbarn jedenfalls wird dann wohl Fall zu Fall betrachtet. Ein Kraftfahrer, der bekifft Schlangenlinien fährt und andere gefährdet, wird mit Sicherheit nicht zu halten sein, während in der Werbeagentur vielleicht auch mal der Joint kreist für kreative Ideen.

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