Cannabis Verbot Klage

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe reicht nun auch das Amtsgericht Münster eine Klage gegen das überholte Cannabis Verbot ein (Bild von VBlock auf Pixabay).

Beim Bundesverfassungsgericht liegt bekanntlich schon seit letztem Jahr eine Klage vom Amtsrichter Müller aus Bernau, der fordert von den hochbezahlten roten Roben endlich mal eine Entscheidung pro Bürger in der Drogenpolitik. Nun schließt sich dieser Klage gegen das absurde Cannabis Verbot in Deutschland auch das Amtsgericht Münster an und es wird Zeit, dass man sich in Karlsruhe bewegt. Nichts weniger als verfassungswidrig ist die von Merkel und Konsorten verantwortete Hanf Gesetzgebung, die Erwachsene wie Kinder behandelt und dabei ohne Not unzählige Existenzen zerstört! Die ignorante Bundeskanzlerin ist zwar hoffentlich bald weg, aber das System bleibt und wir schauen uns mal an, wie die Gerichte versuchen Druck zu machen auf eine bis dato wenig hilfreiche oberste Justiz.

 Wie argumentiert das Amtsgericht Münster gegen das Verbot von Marihuana?

In Deutschland werden ernsthaft Verfahren eröffnet wenn jemand mit einem halben Gramm Gras erwischt wird – so geschehen in NRW. Damit müssen sich dann völlig überlastete Gerichte befassen, während die Araber Clans und ähnliches Geschmeiss richtig krumme Dinger drehen! Das will neben dem berühmten Cannabis Richter Müller aus Bernau nun auch die örtliche Justiz in Münster nicht mehr hinnehmen und bemüht daher ebenfalls eine Normenkontrolle, basierend auf Artikel 100, Absatz 1 vom Grundgesetz:

„Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.“

Sind die Regelungen vom Betäubungsmittelgesetz (BtMG)der BRD noch zeitgemäß? Natürlich nicht, das sieht jeder, der sich auch nur ein wenig mit der Materie beschäftigt und auch mal auf andere, erfolgreiche Länder schaut beim Thema Cannabis. Doch Angela Merkel hat 16 Jahre wirklich alles getan um nichts tun zu müssen und unendlich viele Dinge stecken fest, von Reformen gar nicht zu reden. Beim Hanf geht’s um die Anlage I zum § 1 Absatz des BtMG, wo der Besitz der heute mittlerweile selbst auf Rezept erhältlichen Cannabinoide als verboten festgelegt ist.

Grundrechte gelten auch für Kiffer und Cannabis Patienten

Das fordert zusätzlich zum AG Münster auch der erwähnte Richter Müller, der eine permanente Verletzung der Rechte von mehr als vier Millionen Konsumenten in Deutschland sieht! Zusätzlich bürde die groteske Verbotspolitik den Behörden völlig unnötige Lasten auf, die nur den Merkeleien und Spaltungen dienen, faktisch jedoch überhaupt keinen Sinn ergeben bei der Verfolgung von Kiffern. Zwar ist die Einschränkung und erhoffte Abschaffung von Grundrechten gerade schwer in Mode und vor allem die regierende CDU/CSU und die anvancierten Grünen träumen von absoluter Kontrolle der Bevölkerung.

Aber Richter Müller wie die Juristen aus Münster kämpfen gegen solche Willkür zumindest bei der Gesetzgebung zu Haschisch und Marihuana, die als Genussmittel nach Ansicht dieser Experten auch noch vollkommen unlogisch gegenüber dem viel schädlicheren Alkohol untersagt sind. Kritisiert wird darüber hinaus das politisch freilich gewünschte Gebaren der Staatsanwälte. Die Richtlinien sind völlig uneinheitlich je nach Bundesland und auch wenn das Methode hat leiden die Menschen ständig unter aufgeblasenen Leuten, die zu feige sind die richtigen Kriminellen anzuklagen. 

Nach §31a BtMG könnte der Staatsanwalt auch von der Verfolgung absehen, wenn es die Öffentlichkeit nicht interessiert – doch in der Praxis wird genau das konsequent und permanent übergangen und kommt so gut wie nie zur Anwendung! Wir sind gespannt, wie Karlsruhe reagiert und ob man das Elend endlich beendet oder aber sich ein weiteres Mal gemein macht den Bierpolitikern, was dann auch das Ende der angeblichen Gewaltenteilung in Deutschland verdeutlichen würde.