Cannabis AdvokatErst jüngst haben wir berichtet, dass in der Schweiz das auf dem Markt verfügbare Cannabis vielfach mit Schimmel und Pilzen belastet ist und nach Auffassung eines umtriebigen Jura Studenten ist eine damit einhergehende gesundheitliche Belastung der Kiffer die Schuld einer verfehlten Hanf Politik. Der gerissene Cannabis Advokat sorgt schon eine ganze Weile für Aufsehen bei den THC Fans im Lande und sein Kampf für eine neue, faire Gesetzgebung in puncto Cannabis erinnert fast schon an das selbstlose Märtyrertum von Rebellen und Freiheitskämpfern in der Geschichte. Aber der Reihe nach.

Hanf Rechtslage bei den Eidgenossen in der Kritik

Bekannt wurde der betreffende, juristisch offenbar hoch begabte Kiffer, als er im vergangenen Jahr einen Kommilitonen freiboxte, der für wenige Gramm Hanf verurteilt werden sollte. Der verantwortliche Richter lobte sogar die Argumente des angehenden Advokaten, rügte die Polizei in Zürich für das unsachgemäße Vorgehen und hob eine bereits verhängte Ordnungswidrigkeit wieder auf. Till Eigenheer, so der Name der Hoffnung für alle Kiffer in der Schweiz, hat sich dem Kampf gegen Gängelgesetze verschrieben und er tut das ungemein sachverständig, obwohl der Student erst seit Kurzem den ersten Abschluss in der Tasche hat, sich also eigentlich noch gar nicht offiziell als Anwalt bezeichnen kann!

Konkret geht es um einen Artikel im Betäubungsmittelgesetz, der sich auf geringe Mengen konzentriert und dabei ziemlich unklar bleibt. Dort wird von Vorbereitung auf den Eigenkonsum gesprochen, aber es ist nicht geklärt, was das für die Weed Fans nun im Detail bedeutet und hier setzt der Jura Freak Eigenheer an.

Für Haschisch und Marihuana durch alle Instanzen

Momentan werden 100 Franken verhängt, wenn Schweizer mit Haschisch und Marihuana erwischt werden, allerdings gilt das nur für eine Menge unterhalb von 10 Gramm. Selbst medizinisch wirksame CBD Sorten mit wenig THC als berauschendem Anteil werden auf diese Weise bestraft, ein Zustand, der natürlich wenig haltbar erscheint. Der Anwalt will hier nun ein Grundsatzurteil herbeiführen, zumindest im Kanton Zürich, und dabei versucht er die Instanzen gegeneinander auszuspielen. Allerdings scheint das den Behörden nicht einmal unrecht, weil hier viele Rechtsvertreter genauso genervt sind von der unklaren Lage.

Selbstverständlich planen der Cannabis Advokat und seine Schweizer Helfer dabei auch den Gang bis zum Bundesgericht, wofür es dann aber entweder einen Vertreter oder eben den Abschluss braucht. Studenten dürfen keine Verteidigung vor der höchsten Instanz in der Schweiz führen, doch wenn am Ende ein Erfolg steht, dann könnten die in den letzten Jahren verhängten gut 20.000 Ordnungsgelder für Cannabis Besitz ungültig werden.