Cannabis Rezept Krankenversicherung

Ein Cannabis Rezept darf in Deutschland laut Gerichtsurteil nur durch die Krankenversicherung übernommen werden, wenn die Patienten quasi tot sind (Bild von JamesDeMers auf Pixabay).

In den 1980er Jahren machte in der alten BRD ein Buch Schlagzeilen, das beleuchtete die enge Verstrickung der Justiz in die Machenschaften des Nationalsozialismus. Wer sich heute so manches Gerichtsurteil zur Hanf Gesetzgebung in Deutschland anschaut muss zwangsläufig an jene „furchtbaren Juristen“ denken – sind wir bei Haschisch und Marihuana schon wieder soweit, dass grundsätzlich pro System und gegen Patienten und Konsumenten von Cannabis entschieden wird? Offenbar ist das der Fall. Seit Jahren vergammelt eine Klage gegen die Verbotspolitik von THC beim Bundesverfassungsgericht, dessen Mitglieder jedes Unrecht abnicken, das von Angela Merkel bis Olaf Scholz den Bürgern aufgedrückt wird. Seit Jahren werden stets Kläger zurückgewiesen oder eben bestraft, die es wagen sich an Gerichte zu wenden in der Hoffnung auf Gerechtigkeit. Neuster Fall ist eine Entscheidung vom Sozialgericht Karlsruhe, nach dem ein Cannabis Rezept durch die Krankenversicherung nur bezahlt werden darf, wenn die Patienten praktisch schon tot sind – so viel also zur Gewaltenteilung in der Bundesrepublik!

Keine hochwirksame Hanf Therapie für kranke Menschen in Deutschland?

Korrekt, so wollen es Politik und Justiz selbst im Jahr 2022 immer noch! Während moderne Staaten von USA bis Kanada erwachensen Patienten selbstverständlich die Wahl lassen beim Arzneimittel und Millionen kranker Leute Heilung durch Hanf erfahren, soll dieses exzellente Medikament in Deutschland nur an Sterbende ausgegeben werden.

Zumindest muss die gesamte brutale Chemische Keule ausprobiert sein bevor der Arzt über Cannabis auf Rezept auch nur informieren darf – Denkverbote bis in die Arztpraxen hinein sind bei uns mittlerweile Standard und dieses absurde Unrecht kippen nicht einmal die augenscheinlich vom System ebenfalls korrumpierten Gerichte.

Ein Patient klagte in Karlsruhe beim Sozialgericht auf die Übernahme der Kosten für das Gras durch die Krankenkasse. Bekanntlich ist der Preis für medizinischen Hanf in Deutschland absichtlich grotesk hoch gerechnet um einmal die gierigen Apotheken zu schmieren und um zum anderen exakt jenen Druck auf Kassen auszuüben, der dann zur politisch gewünschten Ablehnung einer Marihuana Therapie führt.

Offenbar steckt dahinter die gleiche Denke wie beim Coronavirus. Andere Länder beenden die Eingriffe in das Privatleben der Bürger – bei uns möchte man am liebsten alles beibehalten! Entscheidungen in der Gesundheitsversorgung folgen sichtbar einem stets ähnlichen Gusto, das erwachsene Patienten und überhaupt alle Menschen für Idioten hält, denen man Masken genauso aufzwingen darf wie eine Behandlung mit Cannabis verweigern.

Warum verweigern selbst Gerichte die bestmögliche Krankheitsversorgung durch Cannabis?

Wissenschaftlich lässt sich das jedenfalls nicht erklären. Unzählige Studien weisen dem Hanf exzellente Effekte nach gegen Schmerzen, Stress und Übelkeit, doch bei uns wird das immer noch bestritten – selbstverständlich ohne eigene Untersuchungen vorzulegen! Die Justiz wurde und wird dazu auf Linie gebracht, sonst sähen wir ja mal andere Entscheidungen und würden nicht mehr mit Worthülsen abgespeist wie der Kläger in Baden-Württemberg:

„[Cannabis auf Rezept ist erst erlaubt] wenn geeignete, allgemein anerkannte und dem medizinischen Standard entsprechende Behandlungsmethoden nicht mehr zur Verfügung stehen.“ 

Der Kläger muss also schon sterben, sich mindestens aber 100mal am Tag übergeben von der Einnahme der chemischen Mittel und am besten kaum noch kriechen können. Nur dann darf ein Doktor in der BRD anfangen über Hanf als Arznei nachzudenken. Besagter Fall leidet übrigens unter chronischen Schmerzen, was in modernen Ländern seit Jahren statt mit Opiaten sehr erfolgreich durch die gut verträglichen Cannabinoide behandelt wird. Bei uns hingegen sind zwar Impfstoffe mit Notfallzulassung ok, eine seit Jahrtausende bewährte und umfassend erforschte Medikation aus der Hanfpflanze jedoch nicht.

Besonders bezeichnend: Nach der Verordnung eines Mundsprays mit THC fühlte sich der Patient schnell besser! Doch genau das möchte man bei der Krankenkasse nicht, sondern den Mann mit Chemie vollpumpen, an der wiederum die mit der Politik eng verbandelte Pharmaindustrie verdient. Außerdem könne der kranke Mann doch Sport treiben oder viele Wochen lang Zeit verschwenden in der Physiotherapie, deren Kosten mit Sicherheit höher sind als die Naturmedizin Marihuana! Auch eine psychiatrische Behandlung (bei chronischen Schmerzen!) sei denkbar. Dieser Betrachtung schloss sich das Sozialgericht Karlsruhe an, wie üblich gegen die Bürger und Patienten und einmal mehr deutlich sichtbar als Institution, die mit Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung nichts mehr zu tun hat. 

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