Anwalt Cannabis anbauen

Hinweise vom Anwalt zum Cannabis anbauen, wo die „nicht geringe Menge“ anhand vom geplanten Umsatz bei einer Verurteilung wichtig ist (Bild von Gerd Altmann auf Pixabay).

Zum Sonntag werfen wir mal einen Blick auf Hinweise vom Rechtsanwalt rund um den Anbau von Cannabis. Wird hier nämlich ein Hobbyzüchter mit Marihuana indoor auf dem Dachboden oder outdoor im Garten von der Polizei erwischt, dann orientiert sich das Gericht bei der Verurteilung logischerweise auch an der Menge der Spots. Im Fokus der Erläuterungen steht eine Grundsatzentscheidung am Bundesgerichtshof vom letzten November zum Thema, schließlich wird in Deutschland das Kultivieren von Nutz- und Heilpflanzen immer noch bestraft dank einer völlig verkorksten Drogenpolitik. Weil sich viele Leute exzellente Hanfsamen online bestellen und sich eine kleine Zucht mit Gras zulegen, ist das Urteil wichtig für den Fall der Fälle – was sagt der Anwalt zum Cannabis anbauen und wie beurteilen die beim Thema Hanf bekanntermaßen willfährigen Gerichte eigentlich die „nicht geringe Menge“ bei in U-Haft sitzenden Marihuana-Züchtern?

Handel treiben mit Cannabis als Straftat?

Ja, in Deutschland ist das leider genauso immer noch Gesetz und verantwortlich dafür sind übrigens die gleichen Politiker als Legislative, die gerade auf ganzer Linie in der Coronavirus Pandemie ihr Können zeigen. Zwischen Ausgangssperren, Lockdown und fehlendem Impfstoff gibt’s einen direkten Zusammenhang mit dem Cannabis Verbot und die Bürger sollen nach Ansicht etwa der Bundesdrogenbeauftragten Ludwig von der CSU möglichst viel Alkohol trinken bis zur Sucht, gerne auch Zigaretten rauchen oder abhängig werden von Psychopharmaka – die etwa in Nordamerika längst legalisierte Hanfpflanze hingegen wird in den wie immer unkritischen Medien genauso verunglimpft wie ihre Konsumenten bestraft werden mitten im angeblich liberalen Europa.

Als Anwalt kümmert man sich freilich nicht direkt um die Motivation, sondern schaut auf die faktische Gesetzeslage dieser hinterlistigen Methode und so verweisen die Advokaten beim Cannabis anbauen auf einen wichtigen Unterschied. Wird nämlich ein Hobbybauer mit Gras gefasst, dann unterscheiden Gerichte zwischen dem Handel treiben mit Betäubungsmitteln und dem Handel treiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, was beides im §29 vom Betäubungsmittelgesetz aufgeschlüsselt wird. Dabei achten Richter vorgeblich auf den in Aussicht stehenden Umsatz mit dem Marihuana vom Feld, weniger wichtig ist hier nun der eigentliche Wirkstoffgehalt.

Wie viele Hanfpflanzen werden angebaut?

Zählen kann die Justiz ganz gut und weil man in Deutschland keinen Mohn anbauen kann zur Gewinnung von Heroin oder auch die Kokapflanze, konzentrieren sich Gerichte eben auf das Cannabis. Die Heilpflanze ist zwar beliebt und im Vergleich zum genannten Alkohol oder auch Tabak geradezu grotesk harmlos, aber egal – verurteilt wird nach Möglichkeit jeder der es wagt, sich selbst mit Gras zu versorgen und sei es als schwerkranker Patient, der zum Lindern der Schmerzen mal wieder kein Marihuana auf Rezept bekommt in der wie immer ausverkauften Apotheke. Derzeit ist Denunzieren ja wieder schwer in Mode dank diverser Aufrufe aus der Politik und wird Hanf gefunden indoor oder outdoor, dann dürfen sogenannte „Sachverständige“ einfach mal so einen möglichen Umsatz schätzen, woran sich dann die Strafe zu orientieren hat.

Bundesgerichtshof fördert Unrecht: Auch das darf man (noch) sagen, denn anstatt das aktuelle Verbot endlich zu kippen und die Politiker für jahrzehntelanges Unrecht und Versagen zu bestrafen, wird im Urteil vom November, Aktenzeichen 5 StR 534/19, der totalen Willkür eine Bahn geschlagen. Künftig ist eben nicht nur die Menge Gras wichtig, welche die Polizei beschlagnahmt hat, sondern es dürfen je nach Sachlage ganz unterschiedliche Aspekte plötzlich eine Rolle spielen. Vieles davon bleibt wie immer im Staate Merkel im Unklaren und der BGH nennt zum Beispiel den Aufwand beim Anbau, die Art der Folgegeschäfte und einiges mehr – also alles Faktoren, die der genannte Sachverständige ganz nach Belieben zuungunsten der Angeklagten ins Blaue hinein schätzen darf. Auch ist dadurch die totale Überwachung von Hanfpatienten und Cannabisbauern in Ordnung, so dass jemand mit einer solchen Anklage unbedingt erfahrene Rechtsanwälte kontaktieren sollte. 

 

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Du findest diesen Beitrag hilfreich?

Teile ihn mit deinen Freunden!