Rechtslage CBD

Was sagt die Regierung im Bund nun konkret zu den völlig unübersichtlichen Regeln rund um CBD-Öl? Dieses nicht berauschende, körperaktive Cannabis ist beliebt – und gerade deshalb ungeklärt? (Bild von Jörn Heller auf Pixabay)

Bekanntlich besteht derzeit viel rechtliche Unsicherheit rund um CBD-Öl und obwohl dieses körperaktive, nicht berauschende Cannabis extrem beliebt ist und hilfreich, gibt’s bisher noch keine klare Auskunft von Seiten der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD. Nun ist es in Deutschland unter Merkel zwar oft normal, dass für die Politiker keine Gesetze mehr gelten und das Volk wie Dreck behandelt wird, doch bei den Themen Hanf und Gesundheit erwarten wir eigentlich noch eine staatliche Fürsorge. Dachte sich jüngst auch die FDP im Bundestag und fragte nach, wie sich zum Beispiel der Gesundheitsminister gedenkt um die Bürger zu kümmern – die Antworten sind zynisch und ignorant wie zu erwarten.

Was will die FDP beim CBD-Hanf von Angela Merkels Regierung wissen?

Alles: Während Jens Spahn und die Kanzlerin selbst die neusten Studien und Vorteile rund um die Cannabis Legalisierung in den USA und Kanada einfach ignorieren und stattdessen von Gefahren schwätzen, die in 2019 niemand mehr ernst nehmen kann, versorgen sich die Leute einfach selbst mit CBD, das ist ein Cannabinoid aus dem Hanf, das weder berauscht noch high macht. Wohl hilft es aber bei allerlei Beschwerden und grundsätzlich ist es auch in der EU erstmal nicht verboten, sich und die eigene Gesundheit zu schützen.

Die bewusste rechtliche Unklarheit allerdings nervt und wir haben schon Berichte, dass selbst gestandene Drogerieketten in Deutschland das CBD-Öl erst verkaufen, dann wieder nicht – der wirtschaftliche Sachverstand reicht in der Bundesregierung eben nicht aus, um den heimischen Unternehmen beim Fortschritt zu helfen. Die FDP als liberale Partei will natürlich eine komplette Legalisierung von Cannabis und fragte jüngst erstmal ausführlich zum CBD:

  • Wie ist der Status von Cannabinoiden in den Novel-Food Produkten?
  • Wie sieht die Position der Bundesregierung zu diesem Hanf aus?
  • Engagiert sich die Bundesregierung für diese gesundheitlich hochwertige Alternative und
  • Wer ist in der Regierung besonders aktiv und wer besonders hinderlich, wenn es um Cannabis in Form von CBD-Öl geht?

Klare Fragen also, auf deren Beantwortung nicht nur die Liberalen, sondern alle Bundesbürger ein Recht haben und die deshalb selbstverständlich von CDU/CSU und SPD entsprechend schwammig schnell abgehandelt wurden in der Kleinen Anfrage.

Wie es die Bundesregierung beim Hanf schafft, Ignoranz und Frechheit zu verbinden

So gab es dann ein längeres Papier zur Einsicht, in dem so etwas wie Antworten zu finden sind. Die Novel Food Verordnung bezieht sich auf Lebensmittel, die gekennzeichnet werden und einer Zulassung bedürfen. CBD-Öl fällt laut EU-Verordnung in diese Kategorie. In Deutschland sollte hier nun das Bundesamt für Verbraucherschutz zuständig sein – und die Regierung meint, diese Behörde müsse auch die Einstufung als Novel Food prüfen! Hieß es nicht eben, das habe die sonst immer so gepriesene und gelobte EU bereits getan?

Um sich aber aufzuspielen wird ein wenig bürokratisch geschwätzt, also nichts gesagt, und dann wird auf die Unternehmen verwiesen, die doch auch beim nicht psychoaktiven Cannabis kennzeichnen und Grenzwerte einhalten sollen – wohlgemerkt ohne Leitlinien durch die Politik! Eine perfekte Situation also, um völlig willkürlich einzugreifen, Razzien anzuordnen, Hanfpatienten einzusperren – der feuchte Traum von CDU/CSU und von SPD offenbar ebenfalls! Im Prinzip ist CBD also nicht verboten, doch Konsumenten und Hersteller können jederzeit verhaftet werden, so lautet die Herangehensweise der Bundesregierung an die moderne Hanfmedizin.

Werden Polizei und Justiz entsprechend beim CBD-Cannabis weitergebildet?

Nein, ganz im Gegenteil: Aus der Antwort der Regierung auf die Anfrage der FDP geht hervor, dass man Staatsanwälten und Co völlig freie Hand lässt in der Beurteilung von Sachverhalten! Das passiert, liebe Leser, obwohl es sich beim CBD-Öl um ein neues Produkt auch zum Einnehmen handelt im Umlauf, dessen Bewertung durch Juristen erfolgen soll? Haben die im Unrechtsstaat BRD etwa auf einmal nahrungsmittelmäßig oder auch medizinisch den nötigen Sachverstand?

Richtig lustig ist dann der letzte Absatz, in dem die FDP noch mal fragt, ob sich Deutschland wie auch jüngst Bulgarien um Maßnahmen beim CBD bemühen wird – vor allem zur Unterstützung als Wirtschaftsfaktor und als Naturheilmittel, das ohnehin schon sehr viele Leute ohne Probleme konsumieren. Die Antwort der Regierung lautet, nach dem seitenlang auf unterschiedlichste Zuständigkeiten bei bundesdeutschen Behörden verwiesen wurde:

„Entsprechende Maßnahmen können nicht getroffen werden, da es sich bei der Novel Food-Verordnung um harmonisiertes EU-Recht handelt.“

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Du findest diesen Beitrag hilfreich?

Teile ihn mit deinen Freunden!