Apotheken Cannabis Abrechnung

Die gierigen Apotheken jammern über die neue Cannabis Abrechnung und offenbaren zugleich das Versagen der deutschen Drogenpolitik (Bild von mohamed Hassan auf Pixabay).

Es gibt wohl kaum ein Land auf der Welt mit legaler Hanfmedizin, in dem die Apotheken derart fett abfassen dürfen wie in Deutschland: Um die 25 Gramm kostet ein Gramm Cannabis hierzulande und das bei Herstellungskosten von nicht mal einem Euro! Hinter dieser Praxis verbirgt sich ein ziemlich mieser Deal auf Kosten der Patienten, schließlich konnte die Drogenpolitik die Zeichen der Zeit und die Wirksamkeit von Hanf nicht weiter leugnen, musste jedoch zugleich die um ihre Profite aus der chemischen Keule bangenden Quacksalber ruhigstellen. Also wurde ein Preissystem geschaffen, das Krankenkassen bei Übernahme der Hanf Kosten einerseits überlasten und stressen, zum anderen aber auch Privatzahler am besten in die Pleite treiben soll – Gras als Medizin soll nicht sein in Deutschland, ist aber und aus dieser verruchten Gemengelage erklärt sich die Cannabis Abrechnung in den Apotheken. Hier ein paar neue Details aus der Fachzeitschrift zum Überblick.

Einheitspreise für Gras gefallen der Apotheke überhaupt nicht

Es bleibt weniger Raum für willkürliche Preisgestaltung: Nach der Einigung mit den Krankenkassen und einer jahrelangen Diskussion beschweren sich die Quacksalber schon wieder, jammere über die faire und kostengünstige Staffelung der Aufschläge für Cannabismedizin! Angeblich unterscheide sich der Einkaufspreis für den Hanf vom Einheitspreis, die Apotheken hätten dann Differenzbeträge von hunderten Euros zu verkraften – durften aber in den Jahren zuvor zehntausende Euro ohne Prüfung abkassieren. Unser Mitleid hält sich also in Grenzen, aber sehen wir uns die Krokodilstränen der Branche genauer an.

Die Margen beim Hanf im Blick

Aktuell dürfen Apotheken exakt 9,52 Euro pro Gramm Cannabis auf Rezept abrechnen. Unabhängig von der Sorte wohlgemerkt, die im Einkauf auch mal ein oder zwei Euro mehr kosten kann! Es gibt nun mal Gras etwa mit dem hohen Anteil CBD oder einer bestimmten Ratio beim THC, die sind teurer, aber anstatt die wahren Gründe im Versagen der Drogenpolitik mit hochpreisigen Importen zu kritisieren, schimpft man auf eine zu geringe Marge.

Bei den Gesamtmengen zur Abgabe herrsche Verwirrung: Je mehr Hanf verschrieben wird in der Menge, desto geringer sind die Profite der Apotheke und was eigentlich logisch ist – großes Volumen senkt Preise – bleibt bei den Pharmakologen ein angeblicher Skandal. Zwar amortisiert sich die Differenz logischerweise bei einer höheren Abgabemenge, das wird aber bewusst unterschlagen bei den Kassandrarufen. Deshalb fordert der Verband der Apotheker ganz direkt und unverblümt:

„Wir wollen eine Preisgestaltung, die unsere pharmazeutischen Leistungen honoriert. […] Die jetzt beschlossenen Preise könnten dazu führen, dass Apotheken die Versorgung mit Cannabis vermehrt ablehnen. Das wiederum gefährdet die wohnortnahe Versorgung.“ 

Drohungen und angebliches Fachwissen als Argument?

Scheint so, denn der unverhohlenen Drohung folgen gleich die Preisungen der Apothekerschaft. Diese könne doch allein Rezepturen herstellen und kennt sich aus! Auch wenn in der Realität unzählige Hanfpatienten extrem genervt reagieren, wenn die vorgeblichen Fachleute mal wieder mit dem Mörser alle Trichome am Medizingras zerstören – das nennt sich dann Optimierung von einem Rezept und der Darreichungsform. Zwar habe man eine Versorgungspflicht von Gesetzes wegen, aber beim Hanf könne man, so die Drohung, das gerne auch ignorieren und die Patienten im Regen stehen lassen.

Politik ignoriert mal wieder die Verantwortung: Selbstverständlich mischt sich Jens Spahn als Bundesgesundheitsminister nicht ein, denn er und seine Mitarbeiter fördern den Streit und die Spaltung im Bereich der Versorgung mit Medizin genauso intensiv wie seine Chefin Angela Merkel in allen politischen Fragen. Bis dato durften Apotheken willkürlich 90% draufschlagen auf den Preis für Gras, auch wenn sie nichts tun mussten außer die Beutel mit Hanf den Patienten auszuhändigen – das wurde dann mit dem Status von Cannabis als Betäubungsmittel und einer angeblich extrem hohen Dokumentationspflicht begründet. Als ob der Quacksalber stundenlang Formulare ausfüllen muss! Im Moment bettelt man daher die Krankenkassen um eine Friedenspflicht anstatt das Übel an der Wurzel zu packen – eine Legalisierung von Hanf im Fachgeschäft wollen die Apotheken ja auch nicht, denn die lukrativen Margen möchte man auch in künftig etwas niedrigerem Volumen doch gerne selbst einstreichen. 

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Du findest diesen Beitrag hilfreich?

Teile ihn mit deinen Freunden!