Führerschein behalten

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat geurteilt, dass bei Cannabis im Blut der Führerschein nicht automatisch entzogen wird – es soll ab sofort zusätzliche Prüfungen geben. (Bild von rawpixel auf Pixabay)

Gerade hat die Tagesschau berichtet als Hofberichtserstattung aus Berlin, dass wenigstens die Gerichte beim Thema Cannabis realistisch agieren – offenbar wird ab sofort ein Gutachten über den Führerschein entscheiden, wenn jemand gekifft hat und in die Verkehrskontrolle gerät. Bisher war der Lappen bei Hanf weg in den allermeisten Fällen, während gern auch regelmäßige Trinker natürlich gerne weiterfahren dürfen.

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gibt bisherige Rechtsprechung auf

So sieht es aus und da denken wir gleich an Konrad Adenauer und dessen Credo „Was kratzt mich mein Geschwätz von gestern“: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in den vergangenen Jahren immer gegen Kiffer, Cannabis, Hanfpatienten beim Thema Führerschein entschieden und das neue Urteil ist deshalb so ungemein wichtig als Kursänderung! Möglicherweise setzt sich ja bei den Richtern (und Richterinnen plus Sternen) hier der Realismus durch, das Verständnis einer besseren, fairen Drogenpolitik?

Zwar hält Leipzig am bisherigen Grenzwert fest, der ziemlich idiotisch weil äußerst gering ist, aber gut – immerhin müssen die Führerscheinstellen und betreffenden Ämter nun mit eine Gutachten klären lassen, ob ein Kiffer wirklich fahrunfähig ist. Offenbar möchte man da auch die Cannabis Medizin als Tatsache auf deutschen Straßen bei immer mehr Menschen anerkennen – warum sollte ein Patient den Lappen verlieren, wenn es den Hanf doch auf Rezept gibt? Wer auf Opiaten ist wegen Knie OP und Co, der wird beim Test auf Heroin auch durchfallen, aber den Führerschein dürfen solche Patienten behalten. Das ist nun auch beim Cannabis der Fall! ((Az: 16 A 432/16, 16 A 550/16 und 16 A 551/16)

Wird der Grenzwert angehoben?

Bis dato gilt 1 Nanogramm THC im Blut als Grenzwert und Experten schlagen hier schon seit Jahren eine Anpassung vor – nach oben in Richtung 3 oder sogar noch höher. Bekanntlich kann ein Nanogramm THC auch noch in unserem Organismus zirkulieren, wenn wir schon seit Tagen nichts mehr geraucht haben vom Gras, aber das ist so gering, dass es keine Auswirkungen gibt auf die Fahrtüchtigkeit. Trotzdem sagen die Richter müsste man schauen, ob es bei erwischten Kiffern eine Fahreignung gibt und hier bietet sich die berühmte MPU als Untersuchungsmethode an.

THC.Guide hält fest: Wenn Euch die Cops anhalten und es kommt irgendwie Cannabis zum Vorschein, das höher als der erlaubte Grenzwert ist, dann könnt Ihr den Führerschein eventuell behalten – hier ist dann ein smarter Auftritt in der MPU nötig. Immerhin keine totale Willkür mehr – mühsam nährt sich Eichhörnchen auch beim Hanf, aber auch Trippelschritte führen schließlich zu Veränderungen.