Cannabis Rezept Krankenkasse

Mehr Hanfpatienten wehren sich bei einer Ablehnung vom Cannabis Rezept gegen die Krankenkasse und das hat nun auch ein Sozialgericht unterstützt (Bild von Inactive_account_ID_249 auf Pixabay).

Kiffer und Hanfpatienten brauchen oft genug eine Rechtsschutzversicherung um sich gegen staatliche Bevormundung zu wehren und dazu erreicht uns ein typischer Fall vom Sozialgericht Frankfurt. Dort nämlich wehrte sich ein Mann aus Hanau gegen seine Krankenkasse, die einfach mal so ein Cannabis Rezept zur Linderung von ADHS nicht bezahlen will! Wir kennen das schon, schließlich gibt’s solche Aktionen von Seiten der Kassen ständig – die Kosten für absurde Globuli hingegen wurden bis vor Kurzem anstandslos übernommen. Betreffender Patient und Kläger jedenfalls kann sich glücklich schätzen, dass es noch unahängige Juristen gibt, die hier Recht sprechen für die Bürger und nicht für ein System, das seit vielen Jahren beim Hanf auf Willkür und brachiale Inkompetenz gepolt ist.

AOK Hessen stellt sich bei Medizinalhanf gegen Gesundheitsversorgung

Vielleicht sind derzeit die Kassen und ihre Bürokraten im warmen Sessel hinter den FFP-Masken ein bisschen überfordert oder es herrscht auch in 2021 die übliche Willfährigkeit gegenüber der offiziellen Anti-Cannabis Politik der Merkel Regierungen? Obwohl unzählige Studien zeigen, wie gut und effizient Cannabinoide auf Rezept bei Störungen wie ADHS helfen verweigern sich Deutschlands Funktionäre mal wieder dem Fortschritt und zeigen sich mindestens genauso beschränkt oder hinterlistig wie die Bundesdrogenbeauftragte Ludwig von der CSU.

Schlafstörungen und Aufmerksamkeitsdefizite schonend behandeln und auch chronische Schmerzen nach einem Unfall mit Gras lindern, das ist in modernen Staaten lange Standard. Bei uns hingegen soll der betreffende Kläger aus Hanau nach Vorstellung von Politik und Bürokratie bitte weiterhin die chemische Keule einnehmen bis er kotzt, schließlich gelten unter Angela Merkel beim Marihuana als offizielles Gusto und aktueller Kenntnisstand die weisen Worte „Cannabis kein Brokkoli“. Leid und Schmerz sind völlig ok und wer die Pillen der Pharmaindustrie nicht will hat eben Pech gehabt.

Hanfpatienten klagen zunehmend offensiver vor Gericht 

Immerhin nahm sich die Journaille von der Frankfurter Rundschau des Falles an und sorgte für eine robuste Berichterstattung. Der Patient selbst klagte und ging durch mehrere Instanzen, ließ sich durch Beschimpfungen und die drohenden Schulden im Falle einer Niederlage nicht entmutigen – bekanntlich setzt das System bei Hanf meistens auf die Zerstörung der Biographie, entzieht den Führerschein, gängelt mit Drogentests was nach aktuellem Stand der Wissenschaft schon längst keine Aussagekraft mehr besitzt außer eben in der Bundesrepublik mit ihren moralisch völlig verkommenen Institutionen.

Groteskerweise gaben dem Mann Gerichte schon mal Recht, aber die Krankenkasse AOK hielt dagegen und fürchtet sich völlig zu Recht vor einer Grundsatzentscheidung. Liegt diese nun schon vor, wenn auch das Hauptsacheverfahren zugunsten des Patienten entschieden ist und die Cannabis Rezepte ab sofort zu bezahlen sind? 

Die Justiz jedenfalls ist aufgerufen, endlich wieder für die Bürger zu entscheiden und die Merkeleien der letzten Jahre zu beenden. Beim Bundesverfassungsgericht liegt ein Antrag auf Beendigung vom Verbot von Haschisch und Marihuana, den hat der tapfere Jugendrichter Müller aus Bernau eingereicht und es wird Zeit, die absurde und für riesige Schäden verantwortliche Drogenpolitik wider das Kiffen gründlich zu reformieren. Das Sozialgericht Frankfurt hat schon mal in die Forschung geschaut und begründet sein Urteil pro Bürger mit Studien, Gutachten und einer Anerkennung von Hanf als medizinisches Heilmittel. Auch werden die von der Krankenkasse bevorzugten chemischen Stoffe zurückgewiesen wegen der Nebenwirkungen – Grasblüten sind bei ADHS und Schmerzen viel verträglicher und hochwirksam, was nun hoffentlich weitere Juristen in diesem Land beginnen einzusehen.

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