Cannabis Bundesverfassungsgericht

Der engagierte Jugendrichter Müller fordert beim Cannabis das Bundesverfassungsgericht zum Handeln auf – Hanfverbote zerstören Familien! (Bild von Udo Pohlmann auf Pixabay).

Der Richter Müller aus Bernau bei Berlin ist bekannt für sein unermüdliches Engagement pro Cannabis und gerade ist sein Bemühen in den Medien zu lesen, den Hanf endlich rechtlich fair und gerecht einstufen zu lassen. In Deutschland herrscht ja bekanntlich totale Willkür dank einer völlig inkompetenten Bundesdrogenbeauftragten Ludwig von der CDU/CSU und deren Nichtstun gefährdet laut dem Justiziar die Gesundheit der Menschen, ja zerstöre ganze Familien! Wahr gesprochen, das ist lange bekannt und so wollen wir hoffen, dass dieser Mann mit seinen Forderungen zum Cannabis endlich bis zum Bundesverfassungsgericht durchdringt, das Ludwig und ihre Gesinnungsgenossen dann stoppt – zum Wohle von Millionen Bürgern, die tagtäglich als Hanfkonsumenten und Patienten unter der brutalen Knute der Bierpolitiker leiden. Auch die massive Verblödung der Bevölkerung in der Drogenpolitik muss aufhören, das ist die Justiz den Menschen als kontrollierende, dritte Gewalt schuldig – ob Müllers dringliches Anliegen im Namen des Volkes in Karlsruhe erhört wird?

Cannabispolitik von Daniela Ludwig zerstört Familien

Ganz genau, denn was Müller die offizielle Drogenpolitik nennt, ist die persönliche Verantwortung dieser Unperson im Amt der Bundesdrogenbeauftragten: Immer mehr sogar Kinder und Jugendliche kiffen unter der CDU/CSU und viele von denen geraten auf die schiefe Bahn, weil Cannabis verboten ist und die Betroffenen absichtlich stigmatisiert und in ihrer Biographie im Auftrag Ludwigs und anderer Politiker zerstört werden sollen. Der Richter greift direkt Kampagnen wie „Kiffen ist nicht cool“ an, die in totaler Ignoranz der Realität den Bürgern ein angeblich vorhandenes, ablehnendes Klima gegenüber Marihuana vorlügen sollen – während der Jugendschutz durch exakt die gleichen Verbote beim Cannabis ad absurdum geführt wird.

Drogenmündigkeit: Das fordert Müller, schließlich sind wir nicht überall in Bayern und damit in der bierseligen Steinzeit, sondern erwachsene Bürger können sehr gut einschätzen, wie es um Cannabis bestellt ist – und junge Leute bekommen bei einer Legalisierung natürlich kein Gras verkauft! Wer hier irgendwelche Gefahren beschwören will, setzt auf die gleichen Ängste wie beim Coronavirus, versucht die Menschen zu spalten im Eigeninteresse wie das Ludwigs Chefin Angela Merkel nun sogar schon seit Jahrzehnten unwidersprochen tun darf. Wenigstens in der Drogenpolitik muss Schluss sein mit dieser Willkür, die Verbote haben endloses Leid über unzählige Leute gebracht, die bei einer Freigabe von Hanf vielleicht erfolgreiche Karrieren und eine glückliche Familie hätten anstatt als Pseudokriminelle abgestempelt das Mütchen der CDU/CSU kühlen zu müssen. 

Verbot von Hanf ist verfassungswidrig

Richter Müller weiß wovon er redet – der eigene Bruder wurde wegen Cannabis verurteilt, während sein Vater soff und die Familie verprügelte, was sehr wohl im Sinn der Daniela Ludwig und ihres Alkohol-Kults. Hier sieht der Jurist eine verfassungswidrige Aufstellung beim Hanf und zwar bei der Verhältnismäßigkeit! Das Bundesverfassungsgericht muss beim Cannabis eingreifen! Warum ein Kiffer für ein paar Gramm Gras oder ein fleißiger Cannabisbauer für das Züchten einer Pflanze als strafwürdig gilt, ist überhaupt nicht nachzuvollziehen und am besten sollten Juristen allesamt auch mal Gras probieren, das würde ihnen sicher die Augen und Ohren öffnen. Die Polizei vergeudet derweil ihre Ressourcen mit der Jagd auf Kiffer, löst dabei wie jüngst in Stuttgart nur wegen einem Joint sogar schwerste Randale aus:

„Das führt dazu, dass viele junge Leute die Polizei nicht als ihren Helfer, als ihren Freund sehen, sondern als den potentiellen Gegner, der ihnen das Leben wegen ein bisschen Cannabis schwer machen muss.“ 

Guter Punkt, Herr Müller! Und auch der Verweis auf die Parks wie in Berlin die Hasenheide oder eben der berühmte Görlitzer Park passt – diese eigentlich zur Erholung vorgesehenen Grünanlagen sind nur deshalb so verrufen, weil Hanf verboten ist und die Leute nun mal irgendwo ihren Bedarf decken, auch wenn das der CDU/CSU in ihren Kontrollwahn nicht passt. Ebenfalls kassiert der Richter die dämliche These von Cannabis als Einstiegsdroge, schließlich säßen nicht überall Millionen Heroinjunkies herum, nur weil die zuvor Gras gekifft hätten. Zugleich wäre ein Jugendschutz bei einer Freigabe selbstverständlich, das ist aber sowieso immer Grundlage der Debatte.

Willkür fest eingeplant: Cannabis wäre nach Ansicht der Daniela Ludwig auch noch in zehn Jahren hierzulande illegal – die Willküraktionen sind nun mal fester Bestandteil bei dieser Partei und Politik und Kiffer wie Hanfpatienten dienen als perfekte Bauernopfer, um das eigene Versagen weiterhin kaschieren zu können. Wenn nun bald Söder Kanzler wird und mit den Grünen regiert, dann werden sich die grünen Heuchler das Cannabis legal eben nicht durchsetzen, damit es umgekehrt mit einem Tempolimit klappt und die fehlgeleitete, zu so viel Elend führende Verbotspolitik wird fortgesetzt. Hier fordert Richter Müller deshalb direkt das Bundesverfassungsgericht zum Handeln auf – der Schutz der Gesundheit, der Freiheit und der Jugend ist entscheidend und sollte wenigstens durch die Justiz gewürdigt sein, wenn es die Politik schon so hartnäckig im Eigeninteresse verweigert.