Krankenkasse Hanf Therapie

Immer wieder versuchen die Behörden, beim Cannabis zu tricksen-ein Gerichtsurteil freilich legt fest, dass die Krankenkasse eine Hanf Therapie bezahlen muss (Bild von Michael Schwarzenberger auf Pixabay).

Seit der Legalisierung von Cannabis auf Rezept vor nun mehr zweieinhalb Jahren konnte der Hanf vielen Menschen in Deutschland helfen bei allerlei Beschwerden. Weil das Wohl der Patienten aber wenig zählt, das zeigt gerade auch die Diskussion um eine massenhafte Schließung von Krankenhäusern im ländlichen Raum, fordern verkalkte Politiker die Kassen auf, möglichst wenig Cannabis Verschreibungen zu bezahlen. Auf diese Weise hoffen Bürokraten, Rechnungsprüfer und Ideologen die Menschen von der Hanfmedizin fernhalten zu können – doch ab und zu stellt sich zumindest die Justiz auf die Seite der Bürger. So geschehen in Darmstadt, wo das Landessozialgericht die Krankenkasse nun verpflichtet hat, die Hanf Therapie zu bezahlen.

Gesundheitsversorgung auch beim Cannabis sicherstellen!

Das ist die Weisung der Richtung in Hessen, die keine windigen Ausreden von Kassen und Politik mehr hören können. Die Gesundheitsprüfer von AOK, Barmer und Co sind verpflichtet, die Behandlung mit dem Cannabis zu übernehmen und zwar wenn es

  • keine anderen Möglichkeiten zur Behandlung gibt und
  • selbst auch nur entfernte Aussichten auf eine Besserung bestehen.

Auch kann es Fälle geben wie zum Beispiel bei einer Notsituation, da muss die Krankenkasse den Hanf bezahlen selbst wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind! Notiert Euch bitte das Aktenzeichen (Az: L1 KR256/19B ER), darauf lässt sich in der Arztpraxis verweisen. Viele Mediziner werden von der Politik eingeschüchtert mit dem Verweis auf mögliche Regressforderungen bei einer Cannabis Therapie, was nun durch das neue Urteil für Erleichterung sorgen dürfte.

Informationen zum klagenden Hanfpatienten

Nun wurde dieses Urteil nicht einfach so ohne Umsicht gefällt, sondern bei einem konkreten Fall, der uns freilich als exemplarisches Musterbeispiel dienen soll. Der Kläger ist ein junger Mann, der leidet an einer Erkrankung des Darms schon seit vielen Jahren. Verbunden ist das mit Schmerzen und Krämpfen, was beides eine Indikation für den Einsatz der hilfreichen Cannabismedizin darstellt. Studien zufolge hilft der Hanf zuverlässig bei Schmerzen und bei Erkrankungen im Magen-Darm- Bereich. Leider wurde der Patient in Deutschland erstmal schön vollgepumpt mit Opiaten! Die Folge war eine starke Abhängigkeit, die übrigens über Jahre ohne Einwand von Seiten der Krankenkasse problemlos bezahlt wurde. Auch litt der Mann unter mangelnden Appetit, magerte massiv ab.

Als er dann beim Arzt vorstellig wurde und schließlich mit Dronabinol ein Hanf Präparat bekam, lehnte die Kasse die Übernahme der Kosten ab! Frech und ignorant wurde das begründet mit der bereits vorliegenden Abhängigkeit von Opiaten, was dieses verkommene System wie eben beschrieben über viele Jahre gefördert hat. Man könne, so die Krankenkasse, nicht noch eine zweite Sucht dieses Mal durch Cannabis bezahlen – so sieht die aktuelle Praxis aus in Deutschland unter dem Gesundheitsminister Jens Spahn.

Krankenkassen müssen Unversehrtheit der Patienten sicherstellen…

…und zwar vor der eigenen Wirtschaftlichkeit! Viel zu oft vergessen diese Institutionen, dass sie den Bürgern dienen und von denen auch mit Sozialbeiträgen ausgehalten werden mit den unzähligen bürokratischen Wasserköpfen. Besagter Kläger ist 1,80 Meter groß und wog bei der Verhandlung noch ganze 44 Kilo, was ein Armutszeugnis ist und eine Schande für die zuständige Krankenkasse. Das Gericht fuhr den Sesselfurzern in die Parade und nun muss die Kasse den Hanf erstmal für ein Jahr bezahlen, Roma locuta causa finita.

Es ist laut Ansicht der Richter zwar nicht geklärt, ob es neben dem Cannabis noch irgendeine andere Therapie gibt mit der chemischen Keule, aber so lange können leidende Patienten nicht warten. Auch habe der Kläger das Dronabinol Rezept mit THC schon privat bezahlt und berichtet von einer schnellen Verbesserung seiner Symptome – jeder Bürger hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die steht zumindest dank dieser Gerichtsentscheidung vor jeglicher Krankenkassenökonomie. Wir sind gut beraten, uns das Aktenzeichen zu merken und lernen zudem, dass eine anfängliche Behandlung mit Cannabis auf Privatrezept den Einstieg bietet in eine komplette Übernahme der Kosten bei der Hanf Therapie.

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