Bremen Cannabis Eigenanbau

Warum bleibt in Bremen der Cannabis Eigenanbau verboten? Wir haben uns dazu die rechtlichen Winkelzüge angeschaut und die neue „Geringe Menge“ (Bild von Nicole Pankalla auf Pixabay).

Vor wenigen Wochen hat das Bundesland Bremen die geringe Menge beim Cannabis auf zehn beziehungsweise 15 Gramm erhöht. Wie in Berlin sollen Verfahren nach Möglichkeit eingestellt werden, schließlich sind diese Mengen für viele Leute eine Art Grundversorgung beim Hanf. Leider konnte Bremen den Cannabis Eigenanbau nicht entkriminalisieren, dafür werden verschiedene juristische Gründe angeführt. Wie ändert sich die Lage im Stadtstaat und ist die dort regierende Koalition bei Haschisch und Marihuana wirklich so schwach gegen die unfaire, brutale und auf ganzer Linie gescheiterte Drogenpolitik der Bundesregierung? 

Einstellung der Verfahren – mit Ausnahmen!

Grundsätzlich ist ein Verfahren einzustellen, wenn bei einem Delinquenten bis zu zehn Gramm Marihuana, sprich Gras gefunden werden. Bis 15 Gramm hingegen entscheidet der Staatsanwalt, hier wird zum Beispiel auf Wiederholungstäter geschaut oder auf die Umstände der Erfassung. So gelten nämlich Ausnahmen und die Anklage ist aufzustellen, wenn

  • der Graskonsum vor Minderjährigen beobachtet wird,
  • die Leute vor Einrichtungen wie Schulen oder Polizeistationen (sehr mutig) kiffen und
  • wenn doch tatsächlich mal Cops oder Juristen mit dem Joint erwischt werden.

Im Unterschied zu Berlin verfügt Bremen aber die Einstellung bei über sechs Gramm nur, wenn die Leute dann einen Präventionskurs besuchen. Diese als Entkriminalisierung bezeichneten Maßnahmen sind ein erster Schritt, aber nun sollten schleunigst weitere folgen – jeden Tag bestraft die Unrechtsrepublik unter Merkel freie Erwachsene für die Wahl ihres Genussmittels! Könnte Bremen mit seiner Koalition aus SPD, Grünen und Mauerschützenpartei SED/PDS/Linke noch mehr tun für die Bürger? 

Eigenanbau ebenfalls entkriminalisieren?

Das wäre wichtig, schließlich ist es sinnlos von Einstellung der Verfahren zu schwätzen, wenn Kiffer und Hanfpatienten trotzdem zum Dealer gehen müssen. Hier wollte die Bremer Bürgerschaft mehr, forderte auch den Eigenanbau von bis zu vier Hanfpflanzen – verliert sich dann im Dickicht der üblichen juristischen Winkelzüge. In Deutschland sollen Menschen nämlich unbedingt eingesperrt und in Bayern am besten noch gefoltert werden, wenn Cannabis zu Hause wächst – der verbrecherisch-willkürliche Paragraph 29 des uralten BtMG verlangt das in jedem Fall. Natürlich wusste man das in Bremen, gab aber vor, das umschiffen zu können. Eine typische Taktik beispielsweise der Grünen, die seit vielen Jahren versprechen, aber beim Hanf die Wähler nur ausnutzen und hintergehen.

Allgemein gilt eine Geringe Menge von 7,5 Gramm THC in der Rechtsprechung als Mittel und wenn eine Pflanze zum Beispiel 50 Gramm Gras abwirft mit 15% oder gar 20% THC – viele ausgezeichnete Hanfsamen online weisen solche Werte aus – dann ist der Rahmen schnell überschritten. Meistens ernten Cannabisbauern sowieso weit mehr und das ist nicht mehr erlaubt. Die Grünen haben dazu verschiedene Juristen bemüht, vergeblich. Natürlich könnten sie das locker durchdrücken, durch Deals im Bundesrat zum Beispiel, aber es geht wohl gar nicht um eine Legalisierung. Auf diese Weise lässt sich nämlich der Bevölkerung auch in Zukunft beim Hanf noch was versprechen, von dem man weiß, es ließe sich nur mit politischer Potenz und wirklichem Willen durchdrücken – wir sollten also die Maßnahmen in Bremen zwar loben, aber zugleich das mal wieder ziemlich miese Spiel der Parteien auch durchschauen, die stets viel weniger tun als in 2020 eigentlich erforderlich ist.