Bundesdrogenbeauftragte Ludwig geringe Menge

Die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig fordert die Vereinheitlichung für die geringe Menge beim Cannabisbesitz. Ist das ernst gemeint? (Bild von chuck herrera auf Pixabay).

Seit einigen Monaten nun schon ist die Daniela Ludwig von der CSU unsere Bundesdrogenbeauftragte. Bisher ist sie zwar nur durch viel Lärm aufgefallen und nicht durch kompetente Vorschläge, aber diese Verfahrensweise kennen wir ja gut von der Großen Koalition. Nun freilich hat sich die Dame endlich mal ein Thema vorgenommen, das den an dieser Stelle absurden Föderalismus auf die Spitze treibt – die Bundesdrogenbeauftragte Ludwig fordert, die geringe Menge Cannabis zu vereinheitlichen. Was genau sind denn da nun die Vorschläge und hat diese Forderung Aussicht auf Erfolg?

Moderne Drogenpolitik oder Ablenkungsmanöver?

In Deutschland gibt’s 16 Bundesländer und jedes darf festlegen, unterhalb welcher Höchstgrenze, die sogenannte geringe Menge Cannabis, die Staatsanwalt ein Verfahren einstellen sollte. Wird also Klaus Kiffer in Berlin mit 14 Gramm erwischt von den dressierten Ordnungshütern, dann kommt der straffrei davon, während in Polizeistaaten wie Bayern und Sachsen 6 Gramm die maximale Grenze sind. Natürlich ist das absurd, schließlich gelten Strafen von Knast bis Geldspende überall gleich und wir fragen uns schon länger, wie Politiker solcherlei Mixtur verantworten können. Aber die Verantwortlichen scheuen hier klare Infos, setzen lieber auf Druck und Repression – ob daran die Bundesdrogenbeauftragte Ludwig etwas ändern kann?

Viel reden, nichts tun: Wir kennen das von der Vorgängerin Mortler, die allerdings offensiver die Anti-Hanf Politik der Regierung vertrat, gern auch mit Stumpfsinn vorgetragen bar jeder Kompetenz. Daniela Ludwig hingegen hat erkannt, dass man erwachsenen Bürgern in 2019 keine Cannabis Märchen erzählen kann und setzt daher lieber auf Entgegenkommen, maximal unverbindlich natürlich und das gilt wohl auch für die geringe Menge. 

Wie hoch soll die geringe Menge Cannabis denn sein bundesweit?

Selbstredend gibt’s dazu keine Antwort von Ludwig. Sie wirft mal wieder ein paar Brocken hin, schweigt aber zu den Hintergründen und führt Kiffer und sogar schwerkranke Hanfpatienten an der Nase herum. Wo beispielsweise ist die klare Angabe in Gramm für straffreien Besitz von Haschisch und Marihuana, wo der dringliche Appell an Minister wie Jens Spahn (Gesundheit / CDU) oder Christine Lambrecht (Justiz und Verbraucherschutz / SPD) endlich was für die Bürger im Land zu tun? Frau Ludwig hingegen meint, es wäre „schwierig“ wenn unterschiedliche Höchstmengen gelten – und schiebt dann gleich nach wohin der Hase wohl laufen soll.

Denn Berlin, so das Statement der Bundesdrogenbeauftragte, wünsche sich doch keinen Drogentourismus, nur weil dort eben die Obergrenze für Cannabis sehr hoch ausfällt. Woher weiß die Frau Ludwig das denn so genau, hat sie dazu geforscht oder wenigstens eine Befragung durchführen lassen? Nein, hat sie nicht, aber offenbar soll die Höchstgrenze von Berlin als schlecht und böse gebrandmarkt werden und sie zielt wohl auf eine bundesweit zwar einheitlich, aber möglichst geringe Menge beim Eigenbedarf ab.

Fazit: Am besten alles wie in Bayern! Wo der brutale Ministerpräsident Söder Kiffer und Geschäftsleute jagt und vor Gericht zerrt, auch wenn diese nur rauscharmes CBD-Öl aus der Hanfpflanze verkaufen, liegt das Traumland der Drogenbeauftragten. Um ihre Sicht zu verdeutlichen, schlich Ludwig übrigens jüngst sogar durch den Görlitzer Park, geschockt und überrascht, wie viele Menschen in der Hauptstadt und damit auch in Deutschland Cannabis konsumieren respektive kaufen. Wir sollten von solchen Nebelkerzen also wenig erwarten, denn mit konkreten Plänen und eben direkten Forderungen ist die Daniela Ludwig bis dato noch nicht aufgefallen. Schlimmstenfalls soll sie nur verzögern, die Debatte kontrollieren und die Cannabis Konsumenten möglichst lange an der Nase herumführen.

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