Cannabis Anbau in DeutschlandNatürlich können wir nicht jeden Furz aus deutschen Gerichtssälen diskutieren, zumal beim Thema Cannabis oft genug auch widersprüchliche Urteile fallen. Der Föderalismus entfaltet seine volle Ungerechtigkeit bei der Drogenpolitik und bis dato werden Kiffer in Berlin weniger bestraft als in München – obwohl das alles deutsches Staatsgebiet ist und Politik eigentlich den Bürgern dienen soll. Zwar gibt es auf dem Papier noch eine Gewaltenteilung, aber angesichts von Überlastung und Ignoranz von Seiten der Legislative sind die Gerichte offenbar kaum noch in der Lage, auch mal eigene Akzente beim Hanf zu setzen. Davon zeugt ein neues Gerichtsurteil aus Frankfurt am Main, in dem es konkret um den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken geht.

Deutsche Gesundheitspolitik gescheitert – Eigeninitiative bei Cannabis kriminell?

So siehts der Politiker und wohl auch der Richter, denn anders lassen sich weder Gesetzeslage noch Prüfung durch die Justiz kaum beurteilen. Während es zwar die Möglichkeit gibt sich beim Arzt Hanfmedizin verschreiben zu lassen, haben Merkel, Jens Spahn und Konsorten effizient dafür gesorgt, dass die Kosten dafür von den Krankenkassen längst nicht in allen Fällen übernommen werden. So wird beispielsweise homöopathischer Unsinn gerne bezahlt, doch wirksames Cannabis bei Schmerzen, Übelkeit oder auch fehlendem Appetit aber nicht! Die totale Willkür stürzt Patienten in ein echtes Dilemma, zumal bis zu 25 Euro für ein Gramm Gras in deutschen Apotheken das Ergebnis extremer Kungelei zwischen Politik und Pharmaindustrie darstellen.

Wer also kein Rezept für Haschisch und Marihuana bekommt, der greift verständlicherweise zu Hanfsamen, die man problemlos im Internet kaufen kann. Die Lieferung ist simpel und schnell, die Preise sind in Ordnung und der Anbau ist mit den richtigen Methoden für jedermann ohne großen Aufwand machbar. Das dachte sich auch ein Patient in Frankfurt am Main, der gleich mehrere Hanfpflanzen heranzog und die Ernte zur Bekämpfung massiver Schmerzen nutzen wollte. Die übliche chemische Keule zu umgehen, das ist für viele Leute mit Cannabis möglich, doch den deutschen Gerichten ist das Wohl der Patienten mindestens egal, zumindest gibt es keinerlei Abweichung zur rigiden deutschen Gesundheitspolitik.

Krankenkassen, Richter und Politik im Verbund gegen Patienten

Die Argumente vor Gericht waren klar und nachvollziehbar. Weil die Krankenkasse des betreffenden Klägers die Kostenübernahme ablehnte für eine effiziente Behandlung entschloss sich der Patient zum Eigenanbau von Cannabis. Was bleibt auch anderes übrig, wenn die Behörden sich wie bei Kafka als idiotische Maschinerie im Eigeninteresse verhalten und keinen Deut geben auf die Bedürfnisse von Kranken und Pflegebedürftigen? So sah das auch die untergeordnete Instanz in Form eines Amtsgerichts, das vielleicht noch etwas näher dran ist am Lebensalltag als eine Behörde, die in erster Linie Bürgern über Formulare und allein im Talar begegnet.

Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main kassierte deshalb den vorherigen Freispruch und machte sich auf diese Weise ohne sonderliche Mühe gemein mit den beschränkten Ansichten machtgeiler Staatsanwälte! Die hatten natürlich Revision beantragt, wollen vom Kiffer bis zum Hanfpatienten wirklich jeden am besten hinter Gittern sehen. Als Grund wurde die Menge der Hanfpflanzen genannt, es waren 13 Stück, sowie eine fehlende Genehmigung durch die Bundesopiumstelle – die aber sowieso keine Anträge auf Eigenanbau erlaubt! Das OLG hat den Fall nun zurück verwiesen zur Prüfung anstatt hier mal ein faires, pro Bürger nachvollziehbares Machtwort zu sprechen.

Ziviler Ungehorsam: Natürlich solltet Ihr angesichts solcher Behördenwillkür jetzt nicht öffentlich als Akt der Rebellion mit dem Guerilla-Growing auf öffentlichen Plätze anfangen oder Eure Nachmittage mit dem Joint in der Hand vor der Polizeiwache verbringen. Der Ansprechpartner sind die Ärzte und dann die Krankenkassen, wo jeder Kiffer und Hanfpatient übrigens auch mal vorbeigehen und mit Nachdruck gegen eine Ablehnung protestieren kann. Die Legalisierung auch von Hanf anbauen ist in Deutschland nur eine Frage der Zeit und es soll sich lohnen, so pfeifen es die Spatzen von den Dächern, das Hanfrezept nicht gleich einzulösen, sondern gerade beim Cannabis kaufen auch dabei zu haben. Im Zweifelsfall lässt sich darauf verweisen und wenn die Krankenkasse das nicht übernimmt, dann könnt Ihr beim Nafri einfach weniger als sechs Gramm kaufen und bei einer Verhaftung auf Euer Rezept verweisen – Strafen sind da wohl weniger wahrscheinlich, auch wenn der THC.guide solche Methoden selbstverständlich nur vom Hörensagen kennt.