Legaler Cannabis Eigenanbau

(Bild von Nicky ❤️🌿🐞🌿❤️ auf Pixabay)

Legaler Cannabis Eigenanbau ist wichtiger Bestandteil der Legalisierung und das neue Cannabisgesetz (CanG) erlaubt die Zucht mit den passenden Seeds von bis zu 3 Hanfpflanzen durch Erwachsene. Auch die ab Juni an den Start gehenden Cannabis Social Clubs dürfen künftig als Vereine hochwertige Sorten züchten und ihre Mitglieder Gras untereinander tauschen beziehungsweise abgeben, was an dicken Marihuana Buds bei der Ernte im Korb landet. In Zeiten vom Klimawandel und heißen Sommern könnten sich viele Leute für Cannabis Outdoor Growing entscheiden und da stellt sich die Frage, ob das eigentlich auch in der Gartenanlage gestattet ist. Zwischen den Tomaten und Gurken der Schreber sollten Cannabinoide zwar niemanden stören, doch es gibt Einwände. Juristen geben Tipps, Vereinsvorsitzende geben sich moralisch und legaler Cannabis Eigenanbau im Kleingarten könnte öfters zum Streifall werden als gedacht!

Hanf im Schrebergarten als Risiko für Kinder, Diebe und Vereinsmitglieder?

In der Summe klingen aktuelle Berichte schon sehr einseitig, allerdings äußern sich zum Marihuana und grüner Parzelle weniger die Mitglieder selbst, sondern wie zu erwarten die Vorsteher vom Verband, meistens auf Landesebene und damit eher weg von den Realitäten im lokalen Verein als nah dran. Man verschickt Informationsbriefe und Pressemitteilungen, in denen legaler Cannabis Anbau abgelehnt wird, weil Kleingärten weder der eigenen Wohnung noch dem „gewöhnlichen Aufenthalt“ zuzurechnen sind.

Im eigenen Garten, auf Balkon und Terrasse und auf dem Grundstück im Wald ist alles kein Problem beim Hanf anbauen, solange sich die Grünfläche im eigenen Besitz befindet.

Was böswillige Wohnungsvermieten vielleicht mit merken, sieht ein strenger Kontrolleur beim Gang durch Schrebergärten rasch. Obwohl sich bekanntlich unzählige Menschen vor allem in den schönen Monaten des Jahres praktisch immer in ihrem gepachteten Garten aufhalten, ja unter bestimmten Bedingungen dort sogar übernachten, wird bei THC zunächst noch argumentiert wie zu Zeiten der überwundenen Verbote. Gefährdet durch das Gras sind nach Ansicht der Funktionäre mal wieder Kinder und Jugendliche – zu denen jedoch laut neuem Gesetz konkrete Mindestabstände beim Hanfkonsum gelten, nicht aber bei einer ansonsten uneinsehbaren Zucht.

Denn natürlich würde nicht mal der Struwelpeter an Marihuana-Buds in der Abendsonne lutschen und auch der Cannabis Geruch vor dem Ernten mag vielleicht einige Leute stören, macht jedoch kein Kind berauscht, süchtig oder was sich Verbandsvorsteher so alles über Cannabinoide zusammen reimen. Weil aber das CanG auch dazu schwammig bleibt, vergleichbar ist das etwa mit fehlenden Regeln für Volksfeste, besteht Raum für Willkür und Moralisieren, Privatmeinungen und sogar Storys über Diebe, die bei erlaubtem Eigenanbau angeblich jede Nacht in möglichst alle Gewächshäuser und Lauben einbrechen.

Dauerwohnlauben im Schrebergarten und legaler Cannabis Anbau

Wie bereits erwähnt, wird für viele Mitglieder vom Verein der Kleingarten zur saisonalen Wohnstätte und in einigen Bundesländern lässt sich das Ganze zur sogenannten „Dauerwohnlaube“ auch offiziell bestätigen. Klar gibt es darüber hinaus sicher nicht wenige Anlagen wie Vorsitzende, die kein Biegen und Brechen der neuen Cannabis Gesetzgebung versuchen oder wie beim Übernachten einfach ein Auge zudrücken, wenn sich sonst niemand direkt über Hanfpflanzen nebenan beschwert.

Trotzdem ist es wichtig die Zucht immer zu verhüllen, „uneinsehbar zu halten“, wie es die Ampelregierung im CanG formuliert, und im Zweifelsfall das Gespräch zu suchen statt Streit, den Marihuana-Bauern leider noch häufig verlieren können. Heimlich, still und leise muss es aber auch nicht sein – wer seine Gartengemeinschaft kennt und den Mitgliedern vertraut, darf Cannabis ruhig mal auf der nächsten Vereinssitzung ansprechen und um Verständnis werben. Befragt man nämlich die Schreber selbst, lachen die oft über beschworene Gefahren ihrer Chefs – aus guten Gründen!

So werden sicher hier und da gerne mal Kirschen geklaut, geschenkt, doch wenn man nicht gerade alle Kleingärtner für Diebe hält, passiert so was wohl meistens nur am Außenrand und Zaun von Gartenanlagen. Auch ist es den Leuten vielfach schon sonnenklar, dass ein paar Hanfsamen kaufen und legaler Cannabis Eigenanbau von gerade mal drei Pflanzen wohl kaum zum großem Geschäft von Dealern taugt. Dieben auf die Spur kommen sollte man nach Ansicht vieler Schreber lieber mit mehr Verfolgungsdruck im Allgemeinen, schließlich ist eine geklaute Kettensäge genauso nervig wie ein verschwundener Gartenstuhl oder eben legales Marihuana.

Besonders erwähnenswert: Immer mehr Gartenfreunde meinen, ein Verbot von Hanfpflanzen durch Vereinsvorsitzende müsste strenggenommen auch Alkohol und Zigaretten untersagen – bei so viel Ironie in der Bevölkerung dürfte der Sommer 2024 vielleicht der einzige bleiben, in dem die Blockwarte einiger Kleingärten sich Spürhunde ausleihen und in mondloser Nacht über Beete und Rabatten schleichen!

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