Österreich Verfassungsgerichtshof Cannabis

Am Verfassungsgerichtshof in Österreich argumentieren Juristen zum Cannabis auf ähnlich niedrigem Niveau wie im islamischen Indonesien (Bild von Gerd Altmann auf Pixabay).

Bekanntlich hat der Verfassungsgerichtshof in Österreich unter der Woche wie zu erwarten den Antrag auf ein Ende vom Cannabis Verbot abgelehnt und diese absurde Entscheidung bewegt sich in etwa auf dem Level von einem Entwicklungsland, wo es gerade eben eine ganz ähnliche Entscheidung. Nun herrschen zwischen Salzburg und Wien nicht nur in der Drogenpolitik Zustände, wie wir sie sonst nur noch aus Deutschland und den einschlägigen Bananenrepubliken kennen und man darf schon fragen, warum eigentlich Leute wie Kurz mit ihren Aktionen durchkommen – beim Kiffen jedoch weiterhin von Moral, Gefahr und sonstigem Nonsens geredet wird. In Indonesien jedenfalls lehnten selbstgerechte Richter einen vergleichbaren Antrag auf Hanf als Heilmittel ebenso ab und beiderlei Entscheidungen sind ein Schlag ins Gesicht von Demokratie, Fairness und vor allem rechtsstaatliche Gewaltenteilung.

Einstimmige Beschlüsse zeigen: Gerichte in Österreich sind beim Gras nicht unabhängig

Beobachter hatten die Ablehnung der Antrag zur Aufhebung der Verbote beim Cannabis fast schon erwartet, denn Gerichte in Europa entscheiden in schöner Regelmäßigkeit gegen die Bürger und pro System, was die völlig gescheiterte Anti-Hanf Gesetzgebung noch ein bisschen am Leben erhält. Fachlich, sachlich und rechtsstaatlich ist das grotesk und stellt sich in ähnlicher Weise gegen das Volk wie Regierungen, die Bürger zu Masken und Impfungen zwingen und dafür ohne weiteren Einspruch Recht bekommen von den Verfassungsrichtern.

In Österreich stellen sich die höchsten Juristen einstimmig hinter eine Drogenpolitik, die großen Schaden anrichtet. Erwachsene Bürger, Wähler, Steuerzahler werden verschaukelt und schikaniert und dabei ist man sich wie üblich auch nicht zu schade, die übelsten und wissenschaftlich längst widerlegten Fake News aus der Mottenkiste hervorzukramen. 

Ein Kläger aus Niederösterreich wollte Klarheit und die Cannabis Regeln auf dem Stand des 21. Jahrhunderts sehen, doch das wurde verwehrt. Anstatt einzugestehen, dass Haschisch und Marihuana ein vergleichsweise geringes Suchtpotential haben – was durch unzählige Studien bestätigt ist – wollen die Richter weiterhin Schikane und Strafen für alle, die statt Bier zu trinken lieber einen Gras Joint rauchen wollen. Dabei lässt die Begründung durch diese „furchtbaren Juristen“ der Gegenwart aufhorchen und das macht Sorge mit Blick auf anstehende Entscheidungen in Deutschland.

Wissenschaftlich überholte Vereinbarungen zum Cannabis statt Gerechtigkeit und Forschung?

So sieht es aus, denn der Verfassungsgerichtshof in Österreich verweist auf internationale Abkommen bei der UNO vor mehr als sechs Jahrzehnten, die damals im Zuge vom sich anbahnenden, heute auf ganzer Linie gescheiterten „Krieg gegen die Drogen“ geschlossen wurden. Man meint am Gericht, Cannabis sei ein „Suchtmittel“ und psychotroper Stoff, der durch den Gesetzgeber aufgrund dieser uralten Vereinbarungen sehr wohl schärfer sanktioniert werden darf als Alkohol und Tabak – obwohl diese nachweislich viel schädlicher sind für die Volksgesundheit als Hanf, der im Gegensatz zu Schnaps und Zigaretten als Heilmittel auf Rezept verordnet wird.

Wie in Deutschland entscheiden Richter so zuverlässig pro System und Verbot, dass Klagen fast aussichtslos sind und wir sind gespannt, ob sich auch in Deutschland die Ampel Regierung und das beim Thema Cannabis ziemlich faule Bundesverfassungsgericht zu ähnlichen „Begründungen“ hinreißen lassen. In Luxemburg etwa war sich die Regierung nicht zu schade, eine Legalisierung von Marihuana zu versprechen und trickste dann auf übelste Weise um diese Zusage nicht einhalten zu müssen. Mindestens zuzutrauen sind solche Aktionen Politikern wie Karl Lauterbach allemal und wenn wir an den obersten Verfassungshüter Stephan Harbart als Merkels Lieblingsgast zum gemeinsamen Dinner denken, sind hinterlistige Betrügereien bei anstehenden Gerichtsurteilen mindestens vorstellbar.

Indonesien mit dem Scharia-Recht urteilt beim Hanf ähnlich wie die Alpenrepublik!

Deutlicher geht’s kaum noch, denn wer von Österreich als Hort der Freiheit und vor allem des Fortschritts denkt bekam diese Woche ein Urteil aus Südostasien serviert, das direkt vergleichbar versucht, die Diskriminierung von Hanfkonsumenten bis in alle Ewigkeit ausdehnen zu können. In Jakarta klagte eine Mutter von drei Kinder auf Zulassung von Cannabis auf Rezept, die hatte ihre an diversen Krankheiten leidenden Kids mit der Hilfe von Marihuana geheilt. Die Mutter begründete ihren Antrag übrigens direkt mit einem Verweis auf medizinische Forschung – doch wie in Mitteleuropa wollen Gerichte in Indonesien beim Kiffen einfach nicht einsehen, dass die Drogengesetze schlicht falsch, überholt und vor allem schädlich sind.

Immerhin, da geht man in Indonesien doch tatsächlich weiter als in Österreich, wird die Regierung zur Erforschung der Cannabinoide von THC bis CBD aufgefordert. Das kann dauern und hilft niemanden, zumal auf den 7000 Inseln des islamisch regierten Landes barbarische Sanktionen für Kiffen auch zu medizinischen Zwecken verhängt werden – bis hin zur Todesstrafe! Es war also wahrlich keine gute Woche für die Gerechtigkeit und den Fortschritt und Österreich wie Indonesien zeigen eine Willkür, die für demokratische Länder eigentlich kaum noch vorstellbar sein sollte.