Polizei Bayern Cannabis

Der Vorschlag der Bundesdrogenbeauftragten zur Vereinheitlichung der geringen Menge Cannabis erreicht auch die geschockte Polizei in Bayern (Bild von fsHH auf Pixabay).

Da hat die noch frische Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig doch vor einigen Tagen vorgeschlagen, man solle bundesweit endlich eine Vereinheitlichung bei der geringen Menge Cannabis festlegen – und schon kriechen viele von einem vielleicht modernen Ansatz in der Drogenpolitik überraschte Unken aus ihren Löchern. Obwohl sich die Dame von der CSU eine Absenkung in Richtung bayrische Verhältnisse von maximal sechs Gramm vorstellt und eben keine Erhöhung, sind vor allem die Ordnungshüter im schönsten, besten und klügsten Bundesland geschockt. Die Polizei in Bayern fordert, dass Cannabis ohnehin immer zu bestrafen ist, aus erzieherischen Gründen, schließlich sollen erwachsene Kiffer und Hanfpatienten auf keinen Fall selbst entscheiden dürfen im Süden der Bundesrepublik.

Große Cannabis Stellungnahme der Deutschen Polizeigewerkschaft

Ein Schelm wer hier an Eigeninteressen denkt: Wenn Cannabis legal wäre, dann hätte die Bayernpolizei nicht mehr so viel zu tun mit Razzien gegen rechtlich einwandfrei aufgestellte CBD-Geschäft, mit überfallartigen Kontrollen von kleinen Kiffern oder auch mit sich selbst und das kann der zugehörigen Gewerkschaft nicht passen. Anstatt also die Debatte kompetent zu bereichern wird in der aktuellen Stellungnahme zum Vorschlag der Frau Ludwig erst mal das rote Verbotsbuch gezückt! Selbstverliebt und ohne Bezug zur Realität heißt es dann:

„Auch der Besitz nur geringer Mengen dieses Rauschgifts muss konsequent sanktioniert werden. Die regelmäßige Einstellung von Strafverfahren ist ein falsches Signal an Konsumenten geringer Cannabis-Mengen.“

Wir haben ja schon lange geahnt, dass die Gewerkschaften so langsam aus der Zeit fallen und sich zudem gerne korrumpieren lassen, aber mit Termini wie Rauschgift und sanktioniert zu hantieren, das ist schon ziemlich stumpf. Und natürlich auch offensichtlich wie hier Interessenpolitik gegen Bürger, Kiffer, Hanfpatienten durchgedrückt werden soll – Gewerkschaften dürfen sich gerne um höhere Löhne kümmern, denn von moderner Medizin und Hanf als beliebtem Genussmittel haben sie keine Ahnung.

Ordnungswidrigkeit: Wird Hanf kiffen wie Falsch parken geahndet?

Das schlägt die Bayernpolizei gleich mal vor, also keine Einstellung der Cannabis Verfahren, sondern mindestens ein Bußgeld am besten extrem hoch und existenzgefährdend. Wenn diese Cops die Hanfläden im Freistaat Bayern stürmen mit Maschinengewehr und Hundertschaft, dann lässt sich deren Prinzip einer Betonung der eigenen Wichtigkeit leicht durchschauen. Es wäre schrecklich, so die Ordnungshüter in ihrer Stellungnahme, dass viele Menschen Cannabis kaufen gar nicht mehr als illegal ansehen, doch anstatt das als Zeichen einer modernen, aufgeklärten Gesellschaft zu sehen wird nach dem Galgen oder wenigstens der enorm hohen Geldstrafe geschrien. Generalprävention wird gefordert, also ein Willkür Prinzip, nach dem die Polizisten am besten selbst entscheiden – bei dieser Gewerkschaft verwechselt man offenbar die gesetzgebende Gewalt mit der Executive, möchte klug mitreden und Drohungen aussprechen gegen Hanfkonsumenten.

Selbstredend gilt eine mögliche Ordnungswidrigkeit nur bei einem Vergehen, dann sollten Kiffer in den Knast wandern! Wer nach Ansicht dieser Interessengruppe jedoch Abbitte leistet und in der Entzugseinrichtung nach einem Joint die Cannabis Sünden beichtet, dem könnte die Bayernpolizei (eventuell) vergeben. Angesichts solcher Ansichten und vor allem Kungeleien im Freistaat Bayern steht uns noch ein harter Kampf bevor auf dem Weg zur Legalisierung von Cannabis – aber vielleicht stellt sich ja die Bundesdrogenbeauftragte auf die Seite erwachsener Bürger und kritisiert endlich mal solche Polizisten mit Sendungsbewusstsein?

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