Jugendliche dürfen 10 Gramm Cannabis besitzen

Das Bundesgericht hat geurteilt, dass auch Jugendliche, die weniger als zehn Gramm Cannabis dabeihaben, nur mit Ordnungsgeld bestraft werden dürfen und eben keinen Strafbefehl bekommen. (Bild von Roy Buri auf Pixabay)

Bei den Eidgenossen gleich nebenan hinter den sieben Bergen gilt die Regel, dass weniger als zehn Gramm Cannabis nicht mit strafrechtlicher Verfolgung bedroht werden. Freilich werden Bußgelder verhängt, so ähnlich wie beim Blitzen halt oder Falschparken und das gilt neuen Gerichtsurteilen aus der Schweiz zufolge auch bei jugendlichen Hanfkonsumenten.

Minderjährige im Visier der Gerichte und Staatsanwälte

Bis dato wurde die oben genannte Menge angewendet, wenn es sich um erwachsene Kiffer handelt. Vor gut zwei Jahren wurde allerdings ein Jugendlicher mit etwas mehr als einem Gramm Gras von den Cops aufgegriffen, wofür die Staatsanwaltschaft Winterthur gleich mal einen dicken Strafbefehl anfertigen ließ. Dem folge ein zuständiges Bezirksgericht nicht, sprach den Knaben umgehend frei und der Fall wurde weitergereicht an ein Obergericht, damit wir hier auch mal die Justizlandschaft bei den Eidgenossen abgehandelt haben.

Das Hickhack der Instanzen führte zur Vorlag beim Bundesgericht, die Staatsanwaltschaften wollten unbedingt eine Verurteilung, am besten Jugendarrest, für den Minderjährigen. Doch das Bundesgericht pfiff auf diesen Nonsens und hat nun bestätigt: Auch Jugendliche dürfen wie alle anderen Bürger der Schweiz auch höchstens zehn Gramm Haschisch und Marihuana mit sich herumtragen, ohne Sanktionen fürchten zu müssen!

Gesetzestext zu Cannabis erlaubt 10 Gramm für alle Bürger der Schweiz

Die Richter haben also endlich mal realistisch und pro Hanf geurteilt, auch wenn Gras eher nicht in die Hände und Lungen von Jugendlichen gehört. Man kann doch bis zum 18. Geburtstag oder noch ein wenig mehr mit dem Kiffen warten, das ist einfach vorteilhafter für die langfristige Gesundheit. Auch sagten die Richter, dass ein Jugendschutz im Gesetz eben nicht meint, man könne jüngere Menschen dann eben härter bestrafen, als Erziehungsmaßnahmen oder dergleichen, wie es die Staatsanwälte ja gerne tun in ihrem Bestreben, den Menschen zu formen nach Staatsräson.

Wer allerdings Cannabis an Minderjährige verkauft, der wird bei den Schweizern sehr wohl und noch härter bestraft! Eine Entkriminalisierung von Besitz und Konsum meint nicht die freie Dealerei – in Berlin beispielsweise und damit nicht in der Schweiz hat die Politik die Kontrolle im Görlitzer Park und Co einfach aufgegeben, sich als Staatsmacht also zurückgezogen und da findet keinerlei Jugendschutz mehr statt oder eine Protektion der Verbraucher bei den Produkten! Was die Schweiz richtig macht, führt in Berlin aufgrund von Ignoranz und unzureichender Planung vielmehr zu Willkür und den Gesetzen des Dschungels, mitten in der deutschen Hauptstadt.