Cannabis Freigabe Jugendrichter

Der Jugendrichter Müller aus Bernau kämpft für die Cannabis Freigabe und wird von der Staatsanwaltschaft in einer Justizposse drangsaliert (Bild von succo auf Pixabay).

Das Verfolgen abweichender Meinungen ist derzeit schwer in Mode in der Bundesrepublik und selbstverständlich gehört Cannabis dabei für die herrschende Politik zu den Hauptgegnern. Zwar wird die Pflanze in immer mehr freien Ländern erlaubt für Erwachsene, gibt es tausende Untersuchungen und Studien und schon länger sogar Gras auf Rezept – doch in Deutschland versteigen sich Parteien, Medien und Justiz beim Hanf zu einer unfassbaren Gängelei. Nur wenige Personen der Öffentlichkeit stellen sich dem entgegen und einen besonders heldenhaften Kampf für die Cannabis Freigabe führt der Jugendrichter Müller aus Bernau. Der spricht bei Gericht nicht nur häufig als „Dealer“ diskriminierte Hanfverkäufer frei, verweist auf die großen Erfolge der Legalisierung etwa in Kanada oder wendet sich wiederholt direkt an das Bundesverfassungsgericht – und für diesen Aktivismus wird der Jurist im abgewirtschafteten System Merkel massiv verfolgt.

Staatsanwaltschaft ignoriert beim Cannabis alle Regeln

Einen Richter jagen, bedrohen und immer wieder zupflastern mit Verfahren, das kennen wir eigentlich meistens aus dem Bereich Rechtsextremismus. Würde sich ein Jurist etwa hier nicht nach offizieller Staatsräson äußern und zum Beispiel mal ein paar Clanmitglieder einsperren für längere Zeit, dann gäbe es sofort Sanktionen. Bei der Hanfpflanze erscheint das Vorgehen der Staatsanwaltschaft aber besonders absurd, schließlich stirbt niemand vom Kiffen und die angebliche Kriminalität rund um Haschisch und Marihuana ließe sich durch eine Freigabe sofort beseitigen. Aber auch die Justiz lässt sich in dieser Bananenrepublik von Politikern herumkommandieren und der Jugendrichter Andreas Müller soll demnach möglichst chronisch diskreditiert werden.

So behaupten die Staatsanwälte, der Richter dürfe auf keinen Fall den offiziellen Kanon – Hanf ist schlecht und Kiffer wie Cannabispatienten sind Verbrecher – verlassen, er sei also befangen und einen solchen Juristen möchte das System verständlicherweise nicht in seinen Reihen dulden. Lustigerweise lehnten höhere Instanzen den Befangenheitsantrag jedoch ab! Den Eiferern ist das neusten Meldungen zufolge aber egal und so wird nun Beschwerde eingelegt in der Hoffnung, dem mutigen Gras Aktivisten würde am Ende doch irgendwie die Zulassung entzogen. Wie wird das nun zuständige Landgericht entscheiden?

Gibt es bei Haschisch und Marihuana in Deutschland eine Gewaltenteilung?

Aktuell sieht es eher nicht danach aus, weil wie jüngst in Bayern sogar Hanfpatienten für die Einnahme ihrer Medizin bestraft werden. Merkel, Söder und Jens Spahn setzen voll auf Angstmache und Panik, benutzen das Coronavirus aus China um die eigene Macht auszubauen. Der Jugendrichter Müller hatte das Unmögliche gewagt und diese Politik direkt kritisiert! Ein Verfahren wegen rund 30 Gramm Gras ließ er aussetzen und wandte sich nach Karlsruhe an das Bundesverfassungsgericht mit der Bitte, das groteske Cannabis Verbot in Deutschland endlich zu kippen. Sofort gab es womöglich mehrere Anrufe aus dem Bundeskanzleramt oder aus der bayrischen Staatskanzlei und der engagierte, sich an Realismus und Wissenschaft ausrichtende Jurist fand sich auf der roten Liste wieder, gleich neben Reichsbürgern und anderen konstruierten Gefahren.

Kriminelles Cannabis Verbot beenden: Der Jugendrichter aus Bernau ist freilich kein Spinner, sondern argumentiert sachlich – in Ländern mit einer Legalisierung beim Hanf gehen schließlich die Konsumraten gerade bei jungen Menschen zurück! Bei uns Deutschland ist hingegen die Bundesdrogenbeauftragte Ludwig von der CSU direkt für immer mehr Elend und Sucht unter Jugendlichen verantwortlich, weil eben keine besseren und andernorts gut funktionierenden Konzepte in der Drogenpolitik verabschiedet werden. Herr Müller hat als Jurist dieses Versagen mit seinen massiven Folgeschäden im Auge und plädiert für eine faire Lösung beim Cannabis, was aber offenbar bei solchen Aktionen wie durch die Staatsanwaltschaft hierzulande geradezu als Verbrechen betrachtet wird – Fortsetzung folgt! 

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