Kiffen für AnfängerI. Den ersten Joint kiffen

Vielleicht hast Du bisher noch keinen Joint geraucht, kein Cannabis probiert, lässt Dich aber auch nicht verunsichern durch die ewigen Scharaden der Bierfans und Politiker, so dass wir Dir heute mal ein paar Tipps für den ersten Versuch geben können. Wohlgemerkt ist das keine Anstiftung zum Kiffen, ganz im Gegenteil, doch der kulturelle und nicht zuletzt auch botanische Fortschritt im Umgang mit der Hanfpflanze machen ein paar Aspekte wichtig, die Du beim ersten Mal Cannabis beachten solltest. Es ist und bleibt trotz aller medizinischen Effekte immer auch eine Rauschdroge, dafür sorgt bekanntlich das THC und Du bist gut beraten, Dich ganz in Ruhe Haschisch und Marihuana anzunähern. Zudem steigen heute mehr Leute gerade wegen der pharmazeutischen Potenz ein, die heilsame Wirkung von Hanf ist immer besser erforscht, was viele Patienten zumindest versuchsweise zum Joint greifen lässt.

kiffen; Haschisch rauchen • Ableitung von Kif „Haschisch“, aus dem englischen kef „Rauschzustand“, aus arab. kayf (vulgär–ostarab. Aussprache kēf, marokkan. Aussprache kīf) „Wohlbefinden“ (besonders durch das Haschischrauchen), übertragen „Haschisch“

Warum spüre ich nichts beim Kiffen?

Viele Kiffer berichten übereinstimmend, dass sich beim allerersten Mal Cannabis keine Wirkung einstellte und offenbar hängt das mit einer Sensibilisierung der Cannabinoide zusammen. Wir brauchen hier nicht ins Detail gehen, Du findest dazu ausreichend Material in unserem Magazin oder in der Rubrik Cannabis als Medizin. Wichtig ist jedoch, dass Du dich von einer vielleicht ausbleibenden Wirkung entmutigen lässt und gegebenenfalls ein zweites Mal probierst, dann sieht die Sache nämlich schon ganz anders aus.

Unser Tipp: Ein recht weicher Übergang in den THC Rausch bietet die Kombination aus Kakao und Joint. Du mixt dafür eine leckere Schokomilch mit ein paar Grasblüten, erhitzt das ein wenig und schon binden sich die Cannabinoide mit dem Fett in der Milch, was zwar nicht so intensiv wirkt wie beispielsweise ein Hanfkeks, aber als Grundlage reicht es allemal. Wenn Du dann mal am Blunt, am Joint oder an der Cannabis Pfeife ziehst, dürfte es sehr wohl einen Effekt geben! Und bitte keine Sorge: Überdosierung ist bei Haschisch und Marihuana ausgeschlossen!

Inhalieren beim Kiffen und die Frage nach dem Setting

Kiffen bedeutet immer auch Rauchen oder zumindest Verdampfen wie bei den neuen Herbal Vaporizern und wenn Du partout keinerlei Dampf einatmen willst, dann wird es schwierig mit dem Rausch. Natürlich lässt sich Cannabis wie schon erwähnt auch essen und trinken, aber Kiffen ist eben immer ein Stückweit besonders und dabei ist das Inhalieren des Rauchs nun mal sehr wichtig. Husten ist beim ersten Versuch eine normale Sache, gerade Joints aus purem Gras sorgen für Kratzen und Beißen im ersten Moment, freilich legt sich das bald.

Darüber hinaus kiffst Du zum ersten Mal bitte nicht irgendwo im Stress, etwa auf dem Schulklo oder heimlich im Keller! Ein entspanntes Setting ist wichtig für die Eingewöhnung, für den ersten Rausch, und wir raten im Sommer zu einer schönen Wiese am See, im Wald oder einem anderen schattigen Plätzchen, während in den kälteren Jahreszeiten zweifellos das gemütliche Zimmer zu Hause die beste Wahl ist. Du kannst gerne mit deinen Freunden kiffen, vielleicht kennen die sich schon aus, oder Du machst den Selbstversuch und bist dann natürlich mit allen Auswirkungen wie unvermeidlichem Kichern, dem üblichen Hunger – Flash beim Cannabis und auch wenn das natürlich kein Problem werden sollte, ist es für das erste Mal Kiffen sicher von Vorteil, einen guten Freund an der Seite zu wissen.

Essen und Trinken beim Cannabis rauchen

Du siehst schon, dass für einen Anfänger der Hanf einige Herausforderungen bedeutet, die sich bei anderen ersten Versuchen kaum ergeben. Dazu gehört eben auch, dass Du ausreichend zu trinken bereitstellst, das Rauchen und der Rausch selbst lassen deinen Körper nach Flüssigkeit lechzen und sicher ist es gut, auch ein paar Getränke mit Geschmack bereit zu stellen. Es gibt Kiffer, die schwören auf Wasser, andere auf Tee, doch der überwiegende Anteil wählt Softdrinks, Fruchtsäfte oder auch Bier, wobei Alkohol für den ersten Cannabis Rausch natürlich nicht die beste Wahl ist.

Eine solche Süße empfiehlt sich ebenso für bereitgestellte Snacks, wobei des Kiffers Zunge und Geschmacksnerven selbstverständlich auch salzigen Chips und sauren Kaugummis nicht ablehnend gegenüberstehen. Der typische, in Fachkreisen „Fress–Flash“ bezeichnete Effekt wird im Übrigen auch in der Cannabis Medizin verwendet, zum Beispiel bei Essstörungen und Appetitlosigkeit. Natürlich kannst Du auch etwas bestellen, aber Vorsicht: Bekifft ist die Auswahl von Speis und Trank äußerst schwer – es sieht schließlich alles sehr lecker aus!

Welche Konsummethode beim Kiffen empfiehlt sich?

Ganz eindeutig der Joint! Auch der Cannabis Vaporizer ist in Ordnung, vielleicht ein wenig kniffelig, aber auf keinen Fall solltest Du Eimer rauchen, die Bong mit Marihuana vollstopfen oder gleich mehrere Hanfkekse essen! Die Dosis wird zwar keine wirklich gravierenden Konsequenzen haben, aber wer will sich schon beim allerersten Mal abschießen und deshalb dann das Cannabis wegen Übelkeit und Schwindel für alle Zeit meiden? Gerade die Bong respektive Wasserpfeife wird unter Kiffern gern rumgereicht, aber Du solltest besser an einem Joint ziehen, sonst drohen tatsächlich wenig unterhaltsame Stunden.

Mach Dich auf einen Cannabis Kater gefasst!

Ja, wir nennen das einfach mal so und obwohl Kiffen nicht mit Saufen zu vergleichen ist, wirst Du mit Sicherheit müde werden, vielleicht einschlafen und am nächsten Tag ein wenig benebelt aufwachen. Aber Dir wird weder übel noch hast Du Kopfschmerzen und das alte Credo von Dostojewski, es gäbe in der Welt keinen größeren Unterschied zwischen einem feiernden Säufer und dem gleichen Menschen am Tag danach, trifft auf Cannabis auf keinen Fall zu. Der Cannabis Kater ist viel leichter und geht schnell vorbei, was die therapeutische Anwendung in der Heilkunst gleichfalls zu schätzen weiß.

II. Kiffen: Was ist erlaubt und was nicht?

Kiffen ist verboten. Dieser Grundsatz hält sich hartnäckig in den Köpfen vieler Menschen. Tatsächlich ist die Gesetzeslage beim Cannabis schon sehr vielschichtig und die Grenzen zwischen Legalität und Illegalität können manchmal sehr schwammig sein oder sich in Grauzonen befinden. Was ist also überhaupt erlaubt und was ist eigentlich genau verboten, wenn es um Cannabis geht?

Nach dem Betäubungsmittelgesetz ist viel verboten

In Deutschland gibt es ein Betäubungsmittelgesetz, das oftmals vielen nur unter der Abkürzung BtMG bekannt ist. Unter dieses Gesetz fällt auch Cannabis. Daher gelten die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes bezüglich Anbau, Handel, Konsum und allem, was dazugehört. Nach § 29 BtMG ist es zum Beispiel verboten, Betäubungsmittel anzubauen, herzustellen, mit ihnen zu handeln, sie zu veräußern, auszuführen, einzuführen, abzugeben, zu erwerben oder sich in einer sonstigen Weise zu verschaffen. Da das Gesetz auch für Cannabis gilt, ist es also verboten, eigene Hanfpflanzen zu züchten, Cannabis zu kaufen, zu verkaufen oder auch an andere weiterzugeben. Macht man es trotzdem und wird erwischt, dann droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Allerdings erkennt man in diesen Aufzählungen, dass ein Faktor in Bezug auf Cannabis fehlt, nämlich der Konsum. Der ist nämlich nicht verboten!

Kiffen ist legal, aber nur mit Einschränkungen

Laut Betäubungsmittelgesetz ist es nicht strafbar, Cannabis zu konsumieren, also zu kiffen. Denn Selbstschädigungen und Selbstverletzungen sind nach dem Gesetz niemals strafbar. Jetzt fragen sich bestimmt einige Leute, wie es denn gehen soll, Cannabis zu rauchen, ohne es zu besitzen? Ja, das ist natürlich eine ganz eigene Sache, die aber durchaus möglich ist. Man stelle zum Beispiel mal vor, man ist mit Freunden unterwegs, vielleicht auf einer Party und einer der Freunde holt einen Joint aus der Tasche. Wenn man jetzt selbst an dem Joint zieht, dann ist das definitiv nicht strafbar für einen selbst. Schließlich hat man den Joint ja nie besessen. Allerdings macht sich natürlich der Freund strafbar, der einem den Joint anbietet. Schließlich hat er ihn nicht nur besessen, sondern auch noch weitergegeben. Und die Weitergabe sowie der Besitz sind nach § 29 BtMG nun einmal verboten. Das klingt jetzt vielleicht erst einmal etwas komisch, aber niemand hat behauptet, dass die Gesetze alle ganz rational sind.

Bundesländer unterscheiden beim Eigenbedarf sehr unterschiedlich

Regelmäßig hört man davon, dass es beim Cannabis so etwas wie Eigenbedarf gibt und dass dieser in geringen Mengen erlaubt ist. Das stimmt so allerdings nicht ganz. Zwar können Gerichte nach § 29 BtMG und § 31a BtMG durchaus von einer Strafe absehen, wenn man mit Cannabis von der Polizei erwischt wird und auch Staatsanwälte können das Verfahren einstellen oder gar nicht erst einleiten. Aber das ist wirklich nur möglich, wenn man mit einer geringen Menge Cannabis erwischt wird oder „kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung“ besteht. Und hier scheiden sich die Geister extrem. Denn was eine geringe Menge ist, sagt das Gesetz nicht und wird in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt. In den meisten Bundesländern kommt so straffrei davon, wenn man nicht mehr als sechs Gramm Cannabis dabei hat, da viele Bundesländer bei dieser Grammzahl eine Art Grenzwert sehen, dessen Überschreitung schon nicht mehr auf den Eigenbedarf hindeutet. In Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz gibt es aber einige Fälle, bei denen zehn Gramm als Eigenbedarf gesehen wurden und in Berlin teilweise sogar 15 Gramm. Aber niemals sollte man sich auf diese Grammwerte verlassen, um noch straffrei zu bleiben. Denn man braucht nur an einen „falschen“ Staatsanwalt oder Richter geraten und schon bleibt man vielleicht nicht mehr straffrei. Daher raten Anwälte auch dringend davon ab, diese Grenzwerte als feste Maßstäbe zu nehmen. Zumal es solche Grenzwerte beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bremen oder Sachsen zum Beispiel gar nicht gibt. Da entscheidet dann der Staatsanwaltschaft, wer straffrei bleibt und wer nicht. Zudem kann es natürlich auch passieren, dass eventuell eine Durchsuchung zu Hause stattfindet, wenn man von der Polizei mit Cannabis erwischt wurde. Denn die wissen meist, dass bei vielen Erwischten zu Hause noch mehr zu finden ist. Und falls man eine Plantage zu Hause hat, dann kann man sich die Straffreiheit sowieso abschminken.

Der Führerschein kann auch entzogen werden

Besonders Führerscheininhaber glauben, dass ihnen eine Strafe in Form von einem Entzug des Führerscheins nur dann droht, wenn sie bekifft mit dem Auto unterwegs sind und dabei von der Polizei erwischt werden. Das ist aber leider ein Irrglaube. Denn selbst der Besitz von Cannabis kann dazu führen, dass man den Führerschein verliert. Tatsächlich ist es sogar wahrscheinlicher, dass man wegen des Besitzes von geringen Mengen Marihuana den Führerschein verliert, als dass man in Form einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft wird oder überhaupt strafrechtlich verfolgt wird. Denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dazu 2013 ein Urteil gefällt, das seitdem maßgeblich die Richtung weist.

Damals wurde einem 31-jährigen Mann der Führerschein entzogen, nachdem dieser in die Mühlen der Justiz geraten war. Zwar ist der Mann nie bekifft oder alkoholisiert gefahren und hatte auch sonst nie Auffälligkeiten im Straßenverkehr gezeigt, aber er musste sich dennoch ärztlich begutachten lassen, was die großen Folgen mit sich brachte. Bei dieser Begutachtung gab er nämlich an, mehrmals in der Woche Bier zu trinken und auch, dass er einmal im Monat kifft. Und schon war der Führerschein weg. Vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte der Mann auch keine Chance. Denn das Gericht sah diesen Mischkonsum von Drogen und Alkohol derart, dass das Bewusstsein irgendwann getrübt werden könnte, sodass man die Selbstkontrolle verliert und man sich dann doch noch ans Steuer setzt. Die Konsequenz war also zunächst einmal der Führerscheinentzug und dann auch noch die medizinisch psychologische Untersuchung, kurz MPU, die man auch als Idiotentest kennt. Und hier kommt man nur durch, wenn man nachweisen kann, dass man mehrere Monate abstinent war und keine Drogen konsumiert hat. Erst dann besteht die Chance, den Führerschein wieder zurückzubekommen.

Es gab aber noch weitere Fälle, die zum Verlust des Führerscheins geführt haben. So wurde beispielsweise einer Frau aus Hessen, die in einem Taxi auf der Rücksitzbank mit 1,5 Gramm Haschisch und 1,2 Gramm Marihuana von der Polizei erwischt. Das Kuriose dabei war, dass kein Verfahren gegen sie eröffnet wurde. Aber sie bekam Post von der Führerscheinstelle und sollte sich innerhalb von drei Tagen auf eigene Kosten einem Drogenscreening unterziehen, weil ansonsten der Führerschein eingezogen werden würde.

Laut dem Experten Theo Pütz ist grundsätzlich jeder gefährdet, den Führerschein zu verlieren, der Cannabis besitzt oder konsumiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies Einfluss auf den Straßenverkehr habe, wie er gegenüber der Zeit Online erklärte.

Sogar der Passivkonsum kann zum Führerscheinentzug führen

Was sicherlich viele Menschen nicht wissen, ist, dass auch das passive Kiffen dazu führen kann, dass einem der Führerschein entzogen wird. Jetzt fragen sich bestimmt einige Leute, wie das denn möglich sein kann und welche Begründung es dafür gibt. Ganz einfach, selbst beim Passivkissen, also beim Einatmen des Rauchs eines Joints nimmt man Tetrahydrocannabinol, also THC zu sich. Dadurch ist dann auch THC im Blut nachweisbar und je mehr Rauch man einatmet, desto höher steigt der THC-Gehalt im Blut. Und genau dieser Stoff ist es, der die Rauschwirkung beim Konsum von Cannabis auslöst. So hat ein Richter in Gelsenkirchen 2014 geurteilt, dass auch das bloße Sitzen neben einem Kiffer eine bewusste Einnahme von Rauschmitteln ist. Und das kann nun einmal dazu führen, dass der Führerschein entzogen wird.

Man geht also grundsätzlich immer weniger Risiko ein, den Führerschein zu verlieren, wenn man bei einer Polizeikontrolle nicht erzählt, dass man selbst kifft oder aber Kiffer kennt und dabei den Passivkonsum vollzieht.

Es gibt auch den legalen Besitz von Cannabis in Deutschland

Seit dem 1. März 2017 ist der Besitz von Cannabis übrigens nicht immer illegal. Denn seit diesem Datum gilt in Deutschland die Erlaubnis, Cannabis auf Rezept zu besitzen. Allerdings bekommen nur Patienten Cannabis verschrieben, bei denen andere Therapien keinen Erfolg gezeigt haben. Zudem gilt dieser legale Besitz natürlich nur für Cannabis-Arzneimittel. Werden einem solche Arzneimittel auf Rezept verschrieben, dann übernehmen nun auch die Krankenkassen die Kosten dafür. Wann genau eine Cannabis-Therapie erfolgen sollte, ist nicht genau beschrieben. Aber beispielsweise Menschen mit Multipler Sklerose oder Krebspatienten im Zuge der Chemotherapie können Cannabis auf Rezept bekommen, um die Symptome zu lindern.

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